Fasten

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Fastenspiegel

Signatur: Cod. chart. 118

Signatur alt: Cod. 10.162

Titel: Fastenspiegel

Umfang: 441 Bl.

Format in cm: 9,5 x 7

Entstehungsort: Hermetschwil

Datierung: 1670

Foliierung: Bleistiftfoliierung von späterer Hand in Zehnerschritten, 1–434.

Zustand: Zwischen Bl. 325 und 326 ist die Bindung gerissen, zwei Lagen brechen aus.

Schrift: Kurrentschrift der Hand Ottilia Suters (†1740), Schwester in Hermetschwil.

Korrekturen, Kommentare und Nachträge: 1r: Vollendet zum Jahr Christi 1670 von Schwester Maria Ottilia Schriberin deß Conventß zu Hermatschwil.

Einband: Holzdeckel, mit braunem Leder überzogen, Streicheisenlinien, Metallschnallen abgerissen. Auf vorderem Spiegelblatt 118 und radiert Cod. 1. 169 und 118, Papierschild mit Angaben zur Handschrift.

Herkunft: Hermetschwil. Sprache: Alemannisch. Schreiberin: Ottilia Suter.

Besitzer: Hermetschwil, Stempel Convent M.G., 19. Jh. Die Handschrift stammt aus dem Kloster Hermetschwil und wurde für die Arbeit von P. Martin Kiem [http://www.muri-gries.ch/mediawiki/index.php/Martin_Kiem] 1869 ins Benediktinerkollegium Sarnen gebracht. Von 1881 bis am Ende des Ersten Weltkrieges befand sich die Handschrift in Gries, danach wieder in Sarnen.

Inhalt:1r–434v: Fastenspiegel. 1r: Fastenspiegel etlicher schöner betrachtungen uebungen und gebätt von dem undschuldigen lyden und sterben Jesu Christi uff die viertzig dägig fastenzytt uß geteilt.

Suter, Ottilia

Schreiben von Fürstabt Gerold Meyer an P. Leonz Bütler

  1. Finanzielle Sache. Es fallen Namen wie Konsulent Schwalle, Agent in Wien und Bubenhoven, der Kapital samt Zinsen zurückzahlen sollte und um Reduzierung des Zinsens gebeten hat. Darüber soll erst entschieden werden, wenn er das Kapital samt Zinsen gezahlt hat.
  2. Betreffend Aszetik: „Der Fassnacht Zinstag bleibt ein Fasttag in meinem Kloster auch für die Patres auf den Pfarreien, welches auch von all jenen Vigilien das Jahr hindurch so im ÖÖ abgemehrt oder verlegt worden sind, zu verstehen ist“: Daneben sollen die Patres zur Adventszeit gleich den Weltlichen, die dahin versetzten Fasttage halten und beobachten. Ersteres erbaut die Wohltäter und letzteres erfordert das in „Austria“ verbindende Gesetz, sollte am obgenannten Dienstag ein Gast kommen, soll man ihm die gleichen Fastenspreisen vorsetzen. P. Leonz Bütler [http://www.muri-gries.ch/mediawiki/index.php/Leonz_B%C3%BCtler] möge sich strickt an diese Weisung halten.

Meyer, Gerold