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Kloster Kempten [Campidunum]: Bericht wie Mönche aus dem Kloster Weingarten im Kloster Kempten eingeführt und wieder weggeschickt worden seien

Im Kloster Muri hatte eine Zusammenkunft mit Zustimmung des apostolischen Nuntius zwischen dem Abt Roman vom Kloster Kempten und dessen Kapitel und dem Abt Dominik vom Kloster Weingarten stattgefunden, um das Kloster der Schwäbischen Kongregation anzugliedern und dafür 2 Mönche von Weingarten nach Kempten gesandt würden, damit sie das Kloster Kempten über Gewohnheiten und Strukturen informieren können. Nun ergaben sich aber Schwierigkeiten, da Kempten nur adelige Konventualen hatte. Wie sollte es mit der Aufnahme weitergehen: weiterhin nur Adelige oder - wie es in der Schwäbischen Kongregation üblich war - auch Nichtadelige. Es ging diesbezüglich eine Klage oder ein Protestschreiben an den Kaiser und ein Schreiben an den Papst mit der Bitte, er möge dem Nuntius Weisung erteilen, zu verhindern, dass die Schwäbische Kongregation sich hier einmische.

  1. Zur Unterstützung ihrer Abtei Kempten wandte sich der Abt, der Dekan und die Kapitularen an den Bischof von Konstanz. Dabei half ihnen auch Freibaron von Freiberg. Den beiden Möchen von Weingarten war der Zutritt zum Kloster Kempten verwehrt, die zuvor auch nicht informiert worden waren über die Situation. Neben den beiden Möchen war auch P. Prior von Weingarten mitgekommen. Sie begaben sich daher zu den Franziskanern Lenzfried, wo sie längere Zeit verblieben bis vom Bischof von Konstanz Weisung kam, dass sie zugelassen werden mussten. In einem eigenen Rezess fordert Konstanz die Änderung der Kemptener Statuten. Es kam zu einer gewissen Lösung der Streitfrage, ziemlich weitläufige Verhandlungen. Die beiden delegierten Mönche von Weingarten teilten ihre Arbeit auf (der eine kümmerte sich um die Struktur und das Noviziat etc., der andere um die Ökonomie - beides sollte der Schwäbischen Kongregation angeglichen werden).

unbekannt

Zur Haushistorie von Muri wegen Abt Grüth und Zurlauben, Anmerkungen (Annalen Kloster Tänikon)

Wie ich auss denen Annalibus des Gotthauses Denniken von Wort zu Worte herausgezogen anno 1805: Anna Welteri von Blidegg [Anna Wälther] 18. Oberin unseres Gottshauss Dennikon [1504-1522]. Die 19. Abtissin ware Anna Welteri von Blidegg [1526-1531], welche der vorigen Anna Welteri Bruderstochter gewesen, die auch ohne hl. [?] gleich wie ihre Baas wohl angefangen, aber leider nicht mit ihro verharrt. Sie regierte anno 1526 - vielleicht auch schon vorhero und ist in dem Gotthaus verblieben bis anno 1531, in welchem sie nach Zürich gezogen [dankte 19.1.1532 ab, lebte unverheiratet in Zürich bis zum Tod 1555]. Als nun die Äbtissin das Gottshaus verlassen, so ist von denen Cantonen der sieben Orthen zu ihrem Vogt und Schaffner verordnet worde Joachim Grüth [in der Thurgauer Sacra steht: Joachim Gründer], ein Zwinglianer, der mit Wieb un dKindern in das Gottshaus gezogen und selbs 14 Jahr verwaltet nemlich von anno 1531 bis 1545. Der hochwürdige Praelat Marcus Schenkli von Wyl nach dem Obfall erster Abt des löblichen Gottshauses Fischingen hat das Gottshaus Denniken auf Befehl der Herren Eidgenossen 3 Jahr verwaltet, nemlich von anno 1545 bis 1548 - ist gestorben den 19. Mai. Anno 1548 wurde zur Äbtissin postuliert Maria Sophia von Grüth, geboren v. Zürich und derzit Profess des Gottshaus Magdenau [1550-1579]. Sie hatte noch zwei Geschwisteren nemlich den Joannes Christophorus von Grüth, Abten zu Mury und Maria Meliora von Grüth, Meisterin zu Hermetschwil des hl. Benedicti Ordens welche alle miteinander und zu gleichen Zeit lob würdig regierten [etc. bis 29. Äbtissin, Maria Euphemia Zurlauben, 1707-1737].

unbekannt

Schreiben bezüglich Novizenbewilligungen

Schreiben der aargauischen Regierung bezügl. Novizenaufnahme von Mathäus Glatthaar v. Rothweil 1805. Und Bittschrift (Entwurf) zur Novizenaufnahme von Dominik Tschudi und Leodegar Kretz 1827.

Dolder, Johann Rudolf

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