Bereich "Identifikation"
Signatur
CH 000902-1 Supplementum.H.125
Titel
Abschrift eines Urteils des Appellationsgerichts des Kantons Aargau zu einem Streit zwischen Jakob Sandmeyer und dem Kloster St. Urban über den Ehrschatz
Datum/Laufzeit
- 01.12.1817 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
2 Bl.
Bereich "Kontext"
Name des Bestandsbildners
(1781-1859)
Biographische Angaben
Grossrat und Appellationsrat im Kanton Aargau
Bestandsgeschichte
Abgebende Stelle
Bereich "Inhalt und innere Ordnung"
Eingrenzung und Inhalt
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Bedingungen des Zugriffs- und Benutzungsbereichs
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
- Deutsch
Schrift in den Unterlagen
Anmerkungen zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
Erstelltes Findmittel
Bereich Sachverwandte Unterlagen
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Bereich "Anmerkungen"
Alternative Identifikatoren/Signaturen
Zugriffspunkte
Zugriffspunkte (Thema)
Zugriffspunkte (Ort)
Zugriffspunkte (Name)
- Kloster Sankt Urban (Gegenstand)
Zugriffspunkte (Genre)
Bereich "Beschreibungskontrolle"
Identifikator "Beschreibung"
Archivcode
Benutzte Regeln und/oder Konventionen
Status
Erschließungstiefe
Daten der Bestandsbildung, Überprüfung, Löschung/Kassierung
Sprache(n)
Schrift(en)
Quellen
Anmerkung des Archivars/der Archivarin
Auf der Rückseite ist "Copia No. 2" vermerkt. Es handelt sich also evtl. um eine Beilage zu einem Brief. Als Gerichtsschreiber war ein Bertschinger zuständig. Möglicherweise handelt es sich um Karl Emanuel Bertschinger, mit dem das Kloster Muri in Beziehung stand.