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Am 19. April 1773 genehmigte das Kapitel des Klosters Muri dem Freiherren von Freyberg-Allmendingen 30'000 fl. à 4% auszuleihen. Sechsunddreissig Jahre zinste der Freiherr fleissig. 1811 blieb der Zins das erste Mal aus. Die Schulden des freiherrlichen Hauses betrugen schon 111'941 fl. 49 xr. Muri wurde aufgefordert zu dem auf den 31. August 1813 angesetzten Geldstag einen Bevollmächtigen zu senden. Man wählte auf Empfehlung P. Modest Häufele, einen Mönch des Klosters Wiblingen, und einen gewissen Lizentiaten Koch, der zugleich [Kassa]verwalter des Freiherrn war. Dieser unterzeichnete im Namen Muris den zu Ehingen gemachten Schuldentilungsplan, worauf Muri 1811 an seinen regelmässigen Zins pr. 1200 fl. und Anno 1821 das erste Mal 2000 fl. ans Capital erhalten sollte; allein es wurde nichts bezahlt. Auf den 1. Oktober 1814 lud man Muri aufs neue ein, einen Stellvertreter zu einer Konferenz über Berichtigung der Administration zu ernennen und man hätte wieder Koch gewählt, wenn er zulässig gewesen wäre, aber man wurde amtlich belehrt, dass er befangen sei, man überliess also die Wahl dem Oberamtmann Schlitz, einem rechtschaffenen Mann, der Herrn Advokat Keppler einen unvergleichlich treuen, tätigen und geschickten Mann wählte. Durch seinen Einfluss wurde Stadtschultheiss Vogt am 15. August 1816 zum Administrator bestellt, der nun nach und nach die rückständigen Zinse samt 100 fl. Kapital und der laufenden Zinsen bezahlte.
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enthält Schreiben betr. Übersendung des Originalschuldbriefes
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Entschuldigungen wegen verzögerter Zinsleistung.
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Entschuldigungen wegen verspäteten Zinsleistungen und Bitte um Aufschub, aus verschiedenen Gründen, z.B. Brand einer grossen Mühle, Kriegssteuern, Verlust grosser Einkünfte durch die Mediation.
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- Verweisungen und die Schulden-Debitmasse, 1813.
- Schuldentilgungspläne, 1813.
- Einladungen zur Wahl von Bevollmächtigten, 1814.
- Verträge an die Schuldentilgungskommission, Protokoll-Extrakte, Bittschrift an den König um Verkauf freibergischer Waldungen, 1815/21.
Die Signaturen der Briefe in diesem Dossier wurden neu vergeben und unterscheiden sich daher vom Verzeichnis von P. Martin Kiem. Einzelne Briefe sind in seinem Verzeichnis gar nicht aufgeführt (z.B. der Brief vom 28.7.1813, der nur als Umschlag für die anderen Briefe verwendet wurde) oder fehlerhaft verzeichnet (z.B. ein Brief vom 7.3.1814, der nicht existiert und dessen Inhalt – nämlich die Meldung des Todes von P. Franz Ganther und P. Petrus Willer – zum Brief vom 29. Juni 1814 passt).
Benediktinermönch des Klosters Wiblingen, dann Studienpräfekt in Ehingen
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Der Brief wurde erst nachträglich mit einer Signatur versehen und auf die gleiche Verzeichnishierarchie, wie die anderen Briefe gestellt. Im Archivverzeichnis von P. Martin Kiem ist er nicht aufgeführt. Er wurde als Umschlag für die folgenden Briefe verwendet.
Benediktinermönch des Klosters Wiblingen, dann Studienpräfekt in Ehingen
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P. Modest Häufele beantwortet einige Fragen (u.a. nach den nötigen Dokumenten und einem geeigneten Advokaten) und schildert die Situation optimistisch.
Benediktinermönch des Klosters Wiblingen, dann Studienpräfekt in Ehingen
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Häufele gibt beruhigende Versicherungen über dies Kapital und empfiehlt Lizentiaten Koch als Bevollmächtigten.
Benediktinermönch des Klosters Wiblingen, dann Studienpräfekt in Ehingen
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Häufele will für den Freiherrn Karl von Speth-Untermarchtal 10–12'000 fl. entlehnen.
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Häufele teilt im Namen von Koch mit, dass alles wie geplant verlaufe und die Rückzahlungen termingerecht zu erwarten seien. Er berichtet weiter, dass er Baron Speth weitergeleitet habe, dass es momentan unmöglich sei, ihn zu unterstützen.
Benediktinermönch des Klosters Wiblingen, dann Studienpräfekt in Ehingen
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Häufele teilt im Namen von Koch mit, dass alles wie geplant verlaufe und die Rückzahlungen termingerecht zu erwarten seien. Er berichtet weiter, dass er Baron Speth weitergeleitet habe, dass es momentan unmöglich sei, ihn zu unterstützen.
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Häufele warnt davor, dass die Angelegenheit eine andere Wendung nehmen könnte. Man solle auf der Hut sein. Er berichtet vom Tod des Prälaten von Wiblingen, der Domherr der Kathedrale zu Grosswardein war, am 3. Januar 1815 (am Nervenfieber im 60. Jahr).
Benediktinermönch des Klosters Wiblingen, dann Studienpräfekt in Ehingen
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Beruhigungen und Vertröstungen
Benediktinermönch des Klosters Wiblingen, dann Studienpräfekt in Ehingen
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Häufele schickt ein Antwortschreiben von Koch mit Beilagen und hofft, dass diese Unterlagen Aufschluss über den Stand der Forderung geben werden.
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Häufele vertröstet und meint, dass die Forderung nach wie vor hinlänglich abgedeckt sei, weil sich inzwischen drei bis vier Barone der Allmendingischen Sache angenommen hätten.
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Er dankt für das Douceur von zwei Brabanter Taler. Rühmt Herrn Kepler und sagt, man soll bezüglich der Schuld Ulm-Erbach auf der Hut sein.
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Häufele berichtet, dass Koch königlich geistlicher Justizrat in Rottenburg sein und ausrichten lasse, man soll auf der Hut sein. Er teilt weiter mit, dass der ehemalige Prior von Wiblingen im Alter von 74 Jahren als Pfarrer in Unterkirchberg am 8. März 1818 gestorben sein.
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Meistens macht Lizentiat Koch nur Hoffnungen. Im letzten Schreiben, nachdem er von der Administration zurückgetreten war, gibt er hingegen sehr gute Winke, wie man zur Bezahlung gelangen könnte.
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Keppler rät dem Abt sich beim König über die Umtriebe zu beschweren und hofft auf Erfolg.
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Das Dossier enthält u.a. eine Antwort des Königs.
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Der Freiherr von Speth-Granheim bittet um Aufschub und möchte zuletzt sogar noch eine Anleihe von 100'000 Gulden.
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Josef Vogt wurde 1816 Administrationsbeamter der freyberg-allmendingischen Kommission. Er wird als rechtschaffener und tatkräftiger Mann beschrieben, der es sowohl mit dem Haus Freyberg als auch mit dem Kloster Muri ehrlich meinte. Obwohl er anfänglich wiederholt um Geduld bitten musste, bezahlte er bis zum 27. Januar 1818 die Zinsrückstände (ca. 6000 Gulden) sowie die laufenden Zinsen und 1821 tausend Gulden an das Kapital. 1828 übergab er das allmendingische Administrationsgeschäft an Stadtpfleger Probst von Ehingen, weil er selbst vom König zum Oberzollverwalter in Biberach ernannt worden war.
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Hr. Probst wurde 1821 zum Amtsverweser des bei der Ständeversammlung anwesenden Josef Vogt ernannt und bezahlte in diesem Jahr in dessen Auftrag 1000 Gulden an das Kapital. 1828 wurde er zum provisorischen Administrator ernannt. Am 28. Juli sandte er 600 Gulden, am 3. Dezember 1104 Gulden und am 25. September 1829 750 Gulden. Er blieb dem Kloster Muri somit noch 2730 Gulden schuldig.
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Aufgrund der kaiserlichen Einwilligung vom 11. Mai 1772, auf die Lehenbaren in Schwäbisch Österreich gelegenen Herrschaften Erbach, Werrenwag, Kallenberg und Boldringen, ein Kapital von 40'000 Gulden aufzunehmen, bekennt Carl Ferdinand Freiherr von Ulm-Erbach am 17. Mai 1774 vom Fürstabt des Klosters Muri, Bonaventura Bucher, die Summe von 14'000 Gulden geliehen zu haben, die er à 4 Prozent jährlich zu verzinsen und pro Hypotheca generali all sein Allodialvermögen in liegenden und fahrenden und pro hypotheca speciali alle jährliche Einkünfte seiner sämtlichen Herrschaften verpfändet und durch den K. K. Lehenhof ratifizieren lässt.
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Möglicherweise war Leonz Bütler der Statthalter.
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Dem Brief liegen Abschriften von Mitteilungen des Oberamts zu diesem Thema bei.
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Millauer fordert den Freiherrn auf, für das murische Kapital (14'000 Gulden) entweder einen neuen Schultitel zugunsten Oranien-Nassaus zu erstellen oder den Betrag abzuzahlen.
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Aargauischer Regierungs- und Grossrat
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Rentmeister Sebastian Leuti meldet dem Kloster Muri, dass das Kapital von Österreich sequestriert und deshalb die Zinsen von 14. Mai 1802 bis 1. November 1804 (1'376 fl. 13 1/4 x.) bezahlt worden seien. Weiter schreibt er, dass dieses Kapital an Oranien-Nassau überwiesen und am 1. November 1804 eine neue Obligation à 5 % errichtet worden sei; und dass schliesslich Kapital und Zins von Württemberg mit Sequester belegt worden sei.
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In seinen Briefen macht Merz interessante Schilderungen über die Situation und die (ökonomischen) Verhältnisse der freiherrlichen Familie.
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Korrespondenz mit Herrn Merz, Gräfl. Schenk von Castellscher Rentbeamter von Gutenstein bei Mösskirch, dem man das ulmische Kapital gegen 400 Louis d'or bar überlassen wollte. Unterdessen machte auch Freifrau von Ulm (geb. von Sommerau) selbst, da sie von diesem Verkauf erfahren hat, den Antrag 7000 fl. zu zahlen. Sie konnte aber nicht Wort halten. Auch Merz versuchte einerseits bei Juden und andererseits bei Banquier Bethman in Frankfurt Geld zu erhalten, aber es glückte ihm nicht, die 400 Louis d'or aufzubringen.
Das Dossier ist zwar im Archivverzeichnis von P. Martin Kiem nicht eingetragen, die Signatur auf dem Dokument stammt aber von ihm.
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Korrespondenz mit Freifrau von Ulm (geb. von Sommerau), die von dem Verkauf erfahren hatte und anbot, das Kapital für 7000 fl. zu übernehmen. Sie konnte den Betrag allerdings nicht aufbringen.
Das Dossier ist zwar im Archivverzeichnis von P. Martin Kiem nicht eingetragen, die Signatur auf dem Dokument stammt aber von ihm.
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Johann Georg Cartier, der Vetter von Abt Ambrosius Bloch, übernimmt die Schuldtitel. Der Abt stellt ihm am 25. August 1818 einen entsprechenden Zessionsschein aus. Das Dossier enthält neben diesem Geschäft auch private Korrespondenz.
Das Dossier ist zwar im Archivverzeichnis von P. Martin Kiem nicht eingetragen, die Signatur auf dem Dokument stammt aber von ihm.
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Dieses Kapital betrug vermutlich 4000 fl. Die Einbringung wurde ca. 1822 dem Prokurator Eduard Gmelin übergeben, der wie es scheint, ein günstiges Resultat erzielte.
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Schuldverschreibung über 1000 fl. aus dem Jahr 1787
P. Martin Kiem schreibt diesen Brief P. Bonifaz Weber zu, der zu diesem Zeitpunkt allerdings bereits tot war.
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P. Bonifaz Ganginer berichtet, dass Herr Hofkaplan Werner von Konstanz ihm ein Schreiben des Weihbischofs Grafen von Bissigen zugestellt habe. In diesem Schreiben ersuche derselbe um ein Anleihen von 5000 fl. für seinen Bruder den neuerstellten Landvogt zu Rottenburg Grafen von Bissingen zu Schramberg, der in Wien das Eisenwerk zu Schramberg gekauft habe.
Weihbischof in Konstanz
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Das Stift übergab das Geschäft dem Prokurator Eduard Gmelin. 1834 kam es, laut einer von Quittung P. Pirmin Keller, Statthalter in Klingenberg, zu einem Vergleich, wodurch das Stift an Zins und Kapital 1134 fl. empfing.
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57'000 fl. samt Zins seit 1802. Dieses Kapital wurde in drei verschiedenen Raten ausgeliehen (25. Juli 1775: 33'000 fl., 30.6.1779: 20'000 fl., 28. Dezember 1781: 4000 fl.). Nachdem das Kloster seit 1803 – vertreten durch die Eidgenossenschaft – mit Sigmaringen in Verhandlungen stand, musste es zuletzt froh sein, für die Herrschaften Glatt, Diessen, Dettlingen, Dettingen, Dettensee und Neckarhausen nebst besagtem Kapital und 63'840 fl. aufgelaufenen Zinsen vom Fürsten von Hohenzollern-Sigmaringen noch 70'000 fl. zu erhalten. Auf den letzten Betrag bezieht sich die Korrespondenz in diesem Dossier.
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- 68'000 fl. (14. Juli 1766)
- 28'000 fl. (30. September 1784)
- 6'000 fl. (23. August 1798)
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Wie muss der "Creator" korrekt benannt werden?
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P. Leonz Bütler berichtet, dass die Anleihe des Freiherrn von Bubenhofen in der Höhe von 31'555 fl. samt rückständigen Zinsen (11'555 fl.) zurückbezahlt worden sei. Nun sei Hofrat Giegling im Namen des Fürsten von Hechingen hier, um über ein Anleihen von 28'000 fl. zu verhandeln. So lange dieser Fürst lebe, bestehe keine Gefahr, aber mit seinem Nachfolger, Graf Herrmann, dürfe die hechingische Redlichkeit und Billigkeit ein Ende nehmen, da dieser ein Übelhaufen und von schlechter Treu und Glauben sei. Er empfiehlt für dieses wie für das frühere Anleihen eine reichsgerichtliche Ratifikation zu verlangen.
P. Martin Kiem schreibt diesen Brief P. Bonifaz Weber zu, der zu diesem Zeitpunkt aber bereits tot war.
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Der Entwurf stammt vermutlich von P. Leonz Bütler.
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P. Leonz Bütler schreibt, es sei von Oberamtmann Seyfried ein Antrag Hechingens an ihn ergangen, sich zu erklären, ob er 50'000 fl. für alle seine Absonderungen an Hechingen annehmen wolle. Er könne nichts entscheiden, sondern müsse die Antwort seines Fürsten abwarten.
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Fürstabt Gerold Meyer schreibt, er vertraue auf hechingische Grossmut und lasse seine Anforderung bei jenem Fürsten stehen mit dem er in äusserster Not den letzten Sparpfennig geteilt und müsse auf Zusendung der rückständigen sehr benötigten Zinsen bitten.
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Abt Gregor Koch erinnert den Fürst von Hechingen an die von Muri besonders in der Revolution an das Haus Hechingen geleisteten Dienste, schildert dann die eigene Not und bittet um Rückzahlung der 1798 geliehenen 6000 fl. und Verzinsung der 96'000 fl. seit 1803–1810.
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Weiger schreibt im Namen des Fürsten von Hechingen und teilt mit, dass man auf der gegebenen Grundlage (Rückzahlung der 6000 fl. ohne Zins und Zinsennachlass bis 1812) und nicht anders mit einem Bevollmächtigten unterhandeln werde.
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Der Fürst von Hohenzollern-Hechigen bedauert, dass P. Leodegar Schmid nicht mit einer Vollmacht ausgestattet war und dass deshalb der Abschluss einer definitiven Übereinkunft nicht möglich war.
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Merz wünscht im Namen des Grafen eine Anleihe zum Ankauf der Herrschaften Hausen und Stätten vom Kloster Muri zu erhalten. Er ist deshalb bereit, das hechingische und siegmaringische Kapital zu übernehmen.
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P. Martin Kiem vermutet, dass es sich bei dem erwähnten Vertrag um die Rückzahlung der 6000 fl. ohne Zins und Zinsnachlass des Kapitals von 68'000 fl. handelt.
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Abt Gregor Koch drängt wiederholt auf Bezahlung und erinnert den Fürst von Hohenzollern-Hechingen an das gegebene Fürstenwort. Er erreicht schliesslich die Ratifikation eines Vertrages.
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Ursprünglich 135'000 fl. Im Jahr 1798 erhielt Baudirektor Lehmann beim neuen Klosterbau eine Anweisung von 32'000 fl. bleiben noch 103'000 fl. zugunsten des Klosters Muri.
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Notar
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Muri hatte Philipp Karl Graf zu Fürstenberg, Heiligenberg und Werdenberg Kapitular und Chorherr zu Köln, Salzburg und Strassburg 10'000 Thaler geliehen und dafür die Herrschaft Riedöschingen als Pfand erhalten. Bei dieser Immission waren zugegen: P. Lorenz Büeler, Kapitular und Küchenmeister, und Johann Caspar Gumann, Kanzler des Klosters Muri.
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Es handelt sich um ein Kapital von 8000 fl. à 4 %.
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für das physische Dossier siehe die Signatur Supplementum.K.9.2
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für das physische Dossier siehe die Signatur Supplementum.K.9.2
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für das physische Dossier siehe die Signatur Supplementum.K.9.2
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Antwort Präsident Zollikofers, er sagt man habe von Muri seit Anno 1798 nie reclamiert, 2. wolle von den St. Galler Conventualen keiner von dieser Schuld wissen, er erbitte sich daher das Original zur Einsicht, auf dieses hin ward Joh. Evangelist vid. Nr. 2 nach S. Gallen geschickt
für das physische Dossier siehe die Signatur Supplementum.K.9.2
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Antwort Fürst Gerolds an Präsident Zollikofer. Bis Anno 1803 sei Muri unter Verwaltung gestanden, habe die Schuld der Helvetischen und aargauischn Regierung eingegeben und könne für die allfällige Unterlassung derselben nicht verantwortlich sein. 2. sei der Consens das S. Galler Conventes verlang und gegeben worden, was er bewirken könne, er sei auch bereit das Original der Expressen zur Einsicht vorzulegen. Auffallend sei es, dass kein Conventual v. St. Gallen davon wissen wollen, da ein solcher Anno 1783 das Capital in Muri abgeholt und der Landeshofmeister v. Friedberg bis 1795 die Zinsen nach Muri gebracht. Er bitte daher um Anerkennung.
für das physische Dossier siehe die Signatur Supplementum.K.9.2
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für das physische Dossier siehe die Signatur Supplementum.K.9.2
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für das physische Dossier siehe die Signatur Supplementum.K.9.2
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Abt Bernhard Meyer fragt im Namen des Fürstabtes Mauritius Ribbele von St. Blasien, ob dieser in seiner Geldnot nicht auf ein Anleihen von Muri rechnen dürfe.
Abt des Klosters St. Blasien
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Abt des Klosters St. Blasien
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Abt des Klosters St. Blasien
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Abt des Klosters St. Blasien
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Abt des Klosters St. Blasien
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Fürstabt Mauritius Ribbele sendet durch Albrecht Riedlinger, Kronenwirth in Rothenburg, den ersten Zins (80 Louis d'or).
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Der Bestätigung liegen die Aufforderung zum Vorlegen der Originalurkunde sowie ein Bericht von P. Leodegar Schmid bei. Der Schreiben sowie die Bestätigung der Inventurkommission wurden von einem Hr. Pfeiffer verfasst.
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Fürstabt Gerold Meyer erzählt, wie er in bedrängten Zeiten dem Fürstabt von St. Blasien uneigennützig geholfen habe. Er sei im Besitze der vom badischen Kommissar als echt anerkannten Obligation. Die welche die Obligation geschrieben und das Geld nach St. Blasien gebracht haben, leben in den Staaten des Grossherzogs. Bis 1806 sei der Zins bezahlt worden. Landesfürstlicher Bewilligung habe das Kloster St. Blasien als Reichsstift nicht bedurft und das Amt Bonndorf sei als Hypotheca specialis verschrieben. Er bitte daher um Anerkennung der Schuld.
Die Beilagen fehlen.
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OSB St. Blasien, Bruder von P. Leodegar Schmid
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Dem Schreiben liegt ein Bericht über die Vorweisung bei.
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- 5.5.1812: Buisson an P. Leodegar Schmid. Der Kassier des Departements meldet, dass laut Verfügung des Finanzministeriums vom 29.4.1811 (Nr. 2338) die Zinszahlung sistiert sei. Entsprechende Gesuche des Klosters Muri müssten daher an das hochgerichtliche Finanzministerium/Kassa-Departement geschickt werden.
- 20.5.1812: Regierungsrat Suter (Kanton Aargau) an das Kloster Muri. Es sei vor einiger Zeit in Schaffhausen eine Besprechung gewesen zwischen dem badischen Gesandten und Geheimrat Ittner, dem Seckelmeister Stokar und dem von Aarau abgeordneten Deputierten Zschokke. Die Zinszahlung wurde von Baden mit einer Schuld an Baden von 40'000 verbunden, die Aarau wegen den «sionischen Gütern» schulde. Solange Aarau diese Summe nicht bezahlt habe, seien die Schuldzinsen an das Kloster Muri und das Kloster Wettingen sistiert. Man habe das Kloster Muri wohl nicht oder ungenügend informiert.
- 21.5.1812: Abt Gregor Koch von Muri an das Ministerium. Kopie der Antwort auf das Schreiben von 5. Mai. Das Kloster Muri habe die Meldung mit Bestürzung vernommen, da es das Geld bitter nötig habe. Bittet um Zustellung der Zinssumme.
- 30.6.1812: P. Leodegar Schmid an das Finanzministerium (Hr. Buisson, Provinzialkassier). Dank für die erhaltene Information, dass der Zins bezahlt werde sobald die Verhandlungen der badischen mit der aargauischen Regierung abgeschlossen seien. Nun seien die Verhandlungen zu Ende und niemand habe an dem Zins Anteilrecht ausser die Besitzer. Muri bittet, dass die Auszahlung erfolgen möge.
- 8.7.1812: Buisson an P. Leodegar Schmid. Er meldet, dass er vom Finanzministerium am 19. Juni (Nr. 3397) den Auftrag erhalten habe. Es gebe aber nochmals Verzögerungen; die Verhandlungen seien noch nicht zu Ende.
- 19.7.1812: Basel an Statthalter. Schwer zu entziffern, Unterschrift unklar. Als Beilage folgt eine Liste der Teilnehmer der Sitzung in Schaffhausen sowie der Text der Abmachungen, die in Basel getroffen wurden. Es sind vier Punkte. Danach geht Sion und alle Besitzungen, die dazu gehören, an den Kanton Aargau über. Das Grossherzogtum Baden verzichtet auf alle Ansprüche. Dafür übernimmt der Aargau die Schuldforderungen der Klöster Muri und Wettingen (und damit auch die Zinszahlungen).
- 31.7.1812: Schreiben von P. Meinrad Bloch (Statthalter) an Seckelmeister David Stockar von Neunforn (Schaffhausen). Der letzte Zins wäre am 1. März fällig gewesen. Auch habe Baden die Zinsen 1807 und 1809 nicht bezahlt.
- 16.9.1812: Kassier Buisson an P. Leodegar Schmid (Sekretär). Was er in der Sache Muri (Kop. Zins) in Karlsruhe unternommen habe, sei aus der Beilage zu ersehen, die er wieder zurück erbitte. Diese Beilage ist deshalb hier, zusammen mit der Antwort aus Karlsruhe vom 16. September 1812, auf dieses Dokument kopiert worden. 1. Beilage vom 11. August 1812: Darin erinnert Buisson nochmals an die von Karlsruhe am 10. März 1812 erhaltene Weisung mit der Zahlung des Zinses zu warten und darauf habe er von Muri kläglich eingegangene Schreiben erhalten. 2. Darin melde die herzoglich badische Amortisationskasse den Entscheid der Verhandlungen mit Aargau, wobei angemerkt wird, dass dieser Vergleich vom König noch nicht ratifiziert worden sei. Davon sei die herzogliche Deposit. Kasse in Freiburg am 11. August informiert worden (s. Schreiben vom 16. September 1812).
- 5.11.1812: P. Leodegar Schmid an Seckelmeister Stokar in Schaffhausen. Er informiert den Adressaten über den Vergleich zwischen Baden und dem Aargau. P. Leodegar ist empört, dass der Aargau den Zins laut Vergleich mit Baden nicht zahle. Er fragt nach, ob der König den Vertrag nun ratifiziert habe. Das badische Finanzministerium habe Muri am 23. Oktober über die Vereinbarug offiziell informiert. Die Zinssumme von 880 Gulden machen 1280 Franken aus.
- 11.11.1812: Antwortet Aarau dem Abt von Muri auf dessen Fragen vom 1. November 1812. Erstens, von einer Zahlung der Zinsen sei keine Rede; sowohl von Baden wie auch vom Aargau seien alle Verbindlichkeiten aufgehoben. Zweitens, der Aargau habe die Vereinbarung ratifiziert, der König noch nicht.
- 21.12.1812: Finanzrat Scheurer (Kanton Aargau) an den Abt von Muri. Er habe auf das Schreiben vom 11. November noch keine Antwort erhalten. Die Regierung dringe auf Erledigung der Angelegenheit und bittet dringend um eine Antwort. Auf der Rückseite wurde vermerkt, dass das Schreiben am 24. Dezember beantwortet wurde. Und man habe der Regierung am 20. Dezember den Kapitelsbeschluss übersandt.
- 27.12.1812: P. Leodegar Schmid teilt der Regierung des Kantons Aargau den Kapitelsentscheid mit.
- 21.6.1812: Präsident und Rat des Kantons Aargau an den Amtmann des Bezirks Muri mit dem Auftrag, dem Kloster auf dessen Schreiben vom 27. Dezember (hier: 20. Dezember) 1812 zu melden, dass die grossherzoglich badische Regierung den Vertrag nicht ratifiziert habe und Muri sich daher dorthin wenden müsse, da der Aargau deswegen nicht auf die Forderung eintreten könne. Das Schreiben wurde signiert von Staatsschreiber Kasthofer. Es wurde dem Kloster am 26. Juni von Bezirksamtmann Strebel in Kopie zugestellt.
- 26.2.1814: Finanzministerium Karlsruhe an P. Leodegear Schmid. Sie meldet, da trotz der Nichtratifikation der Aargau Sion nicht zurückerstatte, der Vertrag wegen nicht Ratifizierung nicht rechtsgültig sei gelte noch stest der Entscheid von 1811, d.h. Zinszahlung sistiert bis Vertrag rechtsgültig und ratifiziert abgeschlossen. Daher Zinszahlung v. Baden weiterhin sistiert bleibe. Die Kasse in Freiburg sei daher angewiesen icht zu zahlen.
- 9.3.1814: Buisson an P. Leodegar Schmid. Begleitbrief zu obigem Schreiben. Er dankt, dass er die Beilagen prompt zurück erhalten habe. Er meint, dass der bald zu erhoffende Friede allen vergeblichen Eingaben vorgezogen werden dürfte.
- 28.7.1816: Erstes und zweites Konzept von P. Leodegar Schmid für ein Schreiben nach Baden wegen den 22'000 Reichsgulden (unterzeichnet von Abt Gregor Koch). Er beklagt dass schon fünf Jahre kein Zins mehr bezahlt wurde. Weist auf die Verfügung von 1812 hin, mit der – wegen der Unterhandlungen mit dem Aargau – die Sistierung der Zinszahlungen beschlossen wurde. Die Verbindung der Angelegenheit mit dem Kloster Sion sei rechtlich nicht statthaft. Aarau zahle nicht, weil Baden den Vertrag mit dem Kanton Aargau nicht ratifiziert habe. Trotz der seit dem 16. August 1815 gültigen Schweizer Verfassung, der anerkannten Forderung von Muri und der Tatsache, dass Baden Nutzniesser des Kapitals sei, wolle niemand zahlen.
- 8.10.1816: Oberamtmann Dr. Wundt (Freiburg) an Abt Gregor Koch. Wundt bestätigt, dass die Liquidität der Forderung unbestritten sei. Doch habe Baden wegen Partikularansprüchen ein Rezessionsrecht gegenüber den Kanton Aargau und verweigere deshalb die Zahlung. Das sei nicht in Ordnung und Muri solle eine weitere Eingabe an das grossherzogliche Fiskalamt in Karlsruhe einreichen. Wenn er vom Kloster beauftragt würde, die Sache in die Hand zu nehmen, werde er mit Persönlichkeiten Kontakt aufnehmen, die in Karlsruhe von Bedeutung seien. Er müsse dann aber die entsprechenden Unterlagen erhalten.
- 10.10.1816: Alexander Buisson an P. Leodegar Schmid. Der Fürst wäre wohl bereit, die anstehende Forderung zu akzeptieren, wenn endlich die Verhandlungen mit der aargauischen Regierung ratifiziert würden. Vielleicht sollte man auf diplomatischem Weg vorgehen. Oberamtmann Wundt sei ein «kenntissvoller Beamter», von einer Reise nach Muri habe er allerdings noch nie gesprochen.
- 6.11.1816: P. Leodegar Schmid an Exzellenz (Name nicht genannt). Meldet zuerst den Tod von Abt Gregor Koch (3. Oktober 1816). Er habe ihm vor seinem Tod noch den Auftrag gegeben den vom 16. September datierten Brief an den Adressaten zu schreiben. Nun stehe Abt Ambrosius Bloch an der Spitze des Klosters. Es hätten sich Schuldenkäufer gemeldet. Ihnen diese Angelegenheit anzuvertrauen sei eine teure Sache. Da Muri vom Adressaten keine Antwort erhalten habe, nehme er an, dass er wenig Hoffnung sehe. Das Kloster wolle aber nichts unternehmen ohne ihn zu verständigen. Er bitte deshalb um Antwort. Notiz auf Seite 4: Sowohl auf den Brief vom 25. oder 26. September sowie auf den jetzigen vom 6. November erhielt Muri keine Antwort. Daher sei am 20. November mit dem Juden Guggenheim verhandelt worden, der versprach, noch 15'000 Gulden zu retten.
- 1816 (frühestens 20. November): Konzept eines Vertrags mit dem Juden Guggenheim, dem das Kloster die Sache übergab. Drei Punkte: 1. Guggenheim anerbietet, die Sache mit dem Kapital oder die Obligation zu übernehmen. Kosten zwanzig Prozent. Im Notfall würde das Kloster auch auf die aufgelaufenen Zinsen verzichten. 2. Guggenheim übernimmt die Obligation von 220'000 Gulden kaufweise für 1350 Gulden. 3. für 15'000 Reichsgulden insofern Guggenheim dieselbe in vier Monaten zu versilbern im Stande ist, freilich mit dem Vorbehalt, dass es Guggenheim freigestellt sei, den Betrag in vier Monaten in Raten zu entrichten oder die Obligation ohne Kostenersatz von Seite des Klosters zurückzugeben.
- 5.12.1816: Vertrag mit Guggenheim (Konzept oder Kopie). Wie Ambrosius Abt und Kapitel, dass das Kloster Gugenheim alles übergibt (Obligation, Schriften etc.) abtreten und ihm käuflich überlassen etc. damit auch alle diesbezüglichen Ansprüche verzichten, da er d. Kl. heut vorkommen bezahlt. Es fehlt die Kaufsumme.
- Ende 1816 oder Anfang 1817: P. Leodegar an Oberamtmann (vermutlich Dr. Wundt) er tituliert ihn hochgeachteter Herr Vetter, berichtet über die Machenschaten des Juden Guggenheim. Dieser zeige sich als wahrer Jude. Berichtet über die Taktiken Guggenheims.
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Darlehen an die Landschaft Zwiefalten über 6600 Gulden zu vier Prozent Zins
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Die Abschrift des Darlehensvertrags wird in P. Martin Kiems Archivverzeichnis nicht erwähnt. Die Abschrift scheint hier thematisch und chronologisch aber am richtigen Ort.
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Das Dossier enthält en Entwurf eines Briefes von P. Basil Hausheer an Steuereinnehmer Pfäfflin.
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Blumenstetter betrieb so viel er konnte die Berichtigung der Zinse, wie aus einem Schreiben an Oberamtmann Schaeffer in Sulz erhellt.
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a) 1.3.1800: Kopie des Schuldbriefs von P. Bernard Ganther, Ökonom in Wiblingen, im Namen des Klosterkapitels in Absenz des Priors. Abt Ulrich und Konvent des schwäbisch-österreichischen Stiftes Wiblingen bekennen dem Fürstabt Gerold Meyer im Nahmen seines Stiftes Muri 5000 fl. schuldig zu sein, zu Unterstützung der Untertanen ein Jahr ohne Zins und nachher à 3 %. Sicherung: Verpfändung des Besitzes des Klosters Wiblingen in genere u. speziell das im schäbischen Dorf Stetten bei Laupheim bis die ganze Summe zurückerstattet werde. dat. und gesiegelt.
b) 10.3.1800: Brief von P. Bernard Ganther an Fürstabt Gerold Meyer. Situationsbericht: Besetzung durch kk-Truppen. Zwiefalten habe ein unglückliches Los gezogen. Details über verschiedene Pensionshöhen für die aus den Klöstern vertriebenen Konventualen, wobei Zwiefalten am schlechtesten wegkam.
c) 16.06.1800: Brief von P. Bernhard Ganther an Fürstabt Gerold Meyer.
d) 26.5.1803: P. Bernard Ganther an den Statthalter P. Basil Hausheer in Glatt.
e) 26.5.1803: Beilage zu d). P. Gregor Ziegler, Prior in Wiblingen an den Statthalter P. Basil Hausheer in Glatt. P. Gregor war in Wien gewesen und glaubte, dass Zwiefalten ebenso wie Muri gerettet werde. Er sprach in Wien auch von Muri. NB: Zu Beginn des Schreibens ist eine Bemerkung eines Murenser Paters, dass sich P. Greogor sehr getäuscht habe in der Annahme, Wiblingen werde nicht säkularisiert werden.
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a) 1.10.1805: P. Bernard Ganther an den Statthalter von Muri. Berichtet, dass sie keine Minute sicher seien, wann das Unwetter losgehe. "Wir sind in Gottes Hand." Der Abt sei nach Augsburg gegangen. Wünscht, dass das Unwetter die Schweiz verschone und fern bleibe.
b) 1.1.1806: P. Bernard Ganther an P. Johannes Evangelist Borsinger, Statthalter in Klingenberg. Lagebericht: Krieg. Elchingen, Günzburg. Iller- und Donauüberschwemmung hinderte Vormarsch nach Ulm. Nach Wiblingen kamen sie erst nach der Kapitulation von Ulm. Beinahe alles, was sie im Kloster hatten "mussten wir hingeben", Schaden unbeschreibbar.
c) 24.2.1806: P. Bernard Ganther an P. Johannes Evangelist Borsinger, Statthalter in Klingenberg. Neuer Lagebericht: Schlacht im Klosterhof. Bayrische Truppen griffen an, Württemberger Besatzung verteidigte. Die Bayern siegten. Tote, Verwundete, im Kloster wurde ein Notspital eingerichtet etc.
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Er meldet die Feststellung, dass bei der Übernahme der Verwaltung der aufgehobenen Abtei Wiblingen die Unterlagen für die geliehenen 5000 Fl. fehlen. Er bittet um entsprechende Dokumente innerhalb von 6 Wochen nach Wiblingen zu senden. Es fehlen Belege, Verwendungszweck etc. Er bittet um Kopie des Kapitalbriefs. Er fragt ob Legalitätsbeweise vorhanden sind.
Beiliegend das Konzept für den Antwortsbrief vom 29.11.1807 von P. Leodegar Schmid und ein Brief von P. Leodegar Schmid an den Statthalter in Klingenberg, Johannes Evangelist Borsinger. Er sendet ihm eine Kopie des Schreibens von Schuster an Muri. Er meldet ihm, dass er eine Kopie des Schuldbriefs an Herrn Schuster nach Wiblingen gesandt habe. Er meint, die Frage der Zweckverwendung müsse das Kloster Wiblingen selbst beantworten. Zudem habe P. Bernhard Ganther klar erklärt (im Schreiben nach Glatt), dass die Berücksichtigung der Legalität nur in Frage komme, wenn die Summe zehn Mal höher wäre, also 50'000 Fl. P. Bernhard soll die Sache selbst mit Schuster regeln.
Benediktinermönch des Klosters Wiblingen, dann Studienpräfekt in Ehingen
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Weitere Korrespondenz mit P. Modest Häufele: E.I.5.a.
Benediktinermönch des Klosters Wiblingen, dann Studienpräfekt in Ehingen
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Er meldet den Empfang eines Briefs vom 20.12.1807 vom Statthalter von Klingenberg (Johannes Evangelist Borsinger), der ihm verschiedene Angaben über die Anleihe des Klosters Muri an das Kloster Wiblingen machte (Datum des Schuldbriefs: 1. März 1803). P. Modest Häufele sagt, er habe den Brief des Statthalters dem Abt von Wiblingen weitergeleitet (zur Zeit in Ehingen) und mit ihm gesprochen, wobei ihm der Abt versicherte, dass er Herrn Schuster nach seiner Ankunft schriftl. wie mündlich bis ins Detail informiert habe. Schuster gab sich damit nicht zufrieden. Übrigens seien alle diesbezüglichen Unterlagen den bayrischen Kommissaren übergeben worden; er soll sich dort erkundigen, etc. Anschliessend kommt noch ein Konzept des Briefs von Fürstabt Gerold Meyer an den Abt von Wiblingen, worin er sich beschwert, in eine Sache hineingezogen zu werden, die nur Wiblingen angehe, verfasst am 8. Januar 1808.
Benediktinermönch des Klosters Wiblingen, dann Studienpräfekt in Ehingen
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Er meldet, dass er am 5. Januar einen Brief mit betrübendem Inhalt erhalten hat. Zuerst Antwort auf einen Brief vom 2. Dezember 1807 [?]. P. Johannes Evangelist Borsinger soll in Ehingen gewesen sein, "um in Wiblingen Geschäfte zu tätigen". Auf dessen Heimweg sei er nicht mehr nach Ehingen zurückgekehrt sei. Der Brief vom 2. Dezember zeige aber, dass seine Bemühungen erfolglos gewesen waren. Württemberg habe weder Kapital noch Zinsen gegeben. Auch die Pensionen wurden nicht ausbezahlt. Ratschläge (z.B. Schreiben an Herrn Kaufmann, 26. Januar 1809). Manche Patres seien in Polen beisammen.
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Auf die Schreiben an P. Modest Häufele, auch auf Expressbriefe, kamen keine Antworten. P. Bernard Ganter, Onkel von P. Anton Ganther, habe viel versprochen in seinen Schreiben (1.10.1805, 1.1.1806, 24.2.1806, 17.4.1806, 6.2.1807). Ev. ist dieser Brief eine späte Antwort auf ein Schreiben vom 16.12.1807.
Benediktinermönch des Klosters Wiblingen, dann Studienpräfekt in Ehingen
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Traurige Nachricht von den Konventualen aus Polen, da die Wiblinger Flüchtlinge aus Triniz wieder weiter ziehen mussten, da dieses Gebiet zu Sachsen geschlagen wurde. Auch die Schuldenfrage mit Muri sei weiterhin nicht gelöst.
Benediktinermönch des Klosters Wiblingen, dann Studienpräfekt in Ehingen
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Er spricht sein Beileid zum Tod von Fürstabt Gerold Meyer aus. Er habe inzwischen an den Grosskeller von Wiblingen geschrieben. Zur Zeit sei ein Confrater in Wien u. hoffe, die Angelegenheit endlich zum guten Ende zu bringen.
Benediktinermönch des Klosters Wiblingen, dann Studienpräfekt in Ehingen
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Er sendet ein Zeugnis von Wien aber ohne gültige Unterschrift. Das Kloster Muri möge sich an den Abt von Wiblingen wenden, der zur Zeit in Wien weile (in der Schottenabtei).
Die Inhaltsangaben zu den einzelnen Briefen stammen aus den ausführlichen Registern von P. Adelhelm Rast.
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In Abwesenheit von Abt und Prior versichert er, dass die schuldige Summe bei der Kommission eingereicht worden sei.
Mönch des Klosters Rheinau
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Berichtet über die Geldangelegenheit und ihre Fortschritte, bzw. ihren Stillstand.
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Er meldet, das am 9. Februar die Liquidationsverhandlung des ehemaligen Stiftes Wiblingen sei. Der Abt möge einen genügsam bevollmächtigten Vertreter unter Vorlegung der originalen Beweisdokumente bestimmen und senden.
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Er sendet einen Konventualen mit entsprechendem Ausweis u. Dokumenten versehen u. bittet um wohlwollende Aufnahme. Leider geschah eine Panne, denn P. Meinrad Bloch sei abgegangen, ohne hinreichende Instruktion u. vergass zudem die Schriften mitzunehmen u. sei daher enttäuscht und verärgert zurückgekommen.
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Der Abt geht die ganze Geschichte der Finanzangelegenheit nochmals im Detail durch, besonders was die Legalität betrifft. Er könne diese nicht beurteilen wegen Unkenntnis der entsprechenden ausländischen Gesetze. Er verweist auf dei verschiedene erhaltene Zusicherungen für Rückerstattung. Am Ende stellt der Abt einige konkrete Fragen u. bittet um Informationen.
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Dies ist die Antwort auf einen Brief vom 26. Dezember 1807 (E.XII.5.a). Er möchte das Schreiben des Abtes (E.XII.6.e) noch unterstützen. Er macht noch praktische, konkrete Vorschläge für endliche Erledigung der leidigen Angelegenheit.
E-XII-5-a, E-XII-6-e
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Er rät an, sich an die Regierung zu wenden. Dazu notierte ein Pater von Muri, dass ein entsprechendes Schreibem am 16.2. gesendet worden sei. Aber auf diesen und einen nachfolgenden Brief sei keine Antwort nach Muri gekommen.
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Am 28. Mai war ein Gesuch bezüglich der Ehrengesandtschaft zur diesjährigen Tagsatzung in Sache Forderung des Klosters Muri an Wiblingen eingereicht worden, damit diese Forderung erfüllt werden möge. Diesem Gesuch sei sofort nach Eintreffen des württemberg. Gesandten durch Überreichen beiliegender Note entsprochen worden. In den Rückäusserungen, die recht positiv geklungen, habe man erfahren, dass im Rat die Wahl einer Kommission für dieses Geschäft vorzunehmen sei.
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Notizen (nach dem 16.7.1810 geschrieben) mit Informationen, was in letzter Zeit in Sache Wiblinger-Kapital gelaufen sei (nennt verschiedene Daten).
Aargauischer Regierungs- und Grossrat
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Der Abt hatte ihn gebeten, in Bern bei der Tagsatzung, bei der auch der württemberg. Gesandte erscheinen sollte, das Thema der Schuldentilgung von 5000 Fl. für Wiblingen auszusprechen. Fetzer meldet dem Abt, dass er dies getan und dass er vom württemberg. König ein Schreiben erhalten habe mit dem Hinweis, dass bei der kommenden Unterhandlung über die Inkameration auch auf das Kapital des Stiftes Muri Rücksicht genommen werden müsse. Fetzer hofft auf Erfolg.
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Burger hofft, dass der Abt über die Verhandlungen in Schaffhausen informiert sei. Die Konvention scheine sich ihrer Vollendung zu nähern. Wenn der Abt noch einige nähere Aufschlüsse, besonders Erläuterungen vom Württemberger Minister wünsche, werde er ihm gerne entsprechen. Beilage: gesiegelter Briefumschlag.
Die Inhaltsangaben zu den einzelnen Briefen stammen aus den ausführlichen Registern von P. Adelhelm Rast.
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Württembergischer Gesandter in der Eidgenossenschaft: Juni 1807 bis Januar 1812
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Das Kapital 1803/04 werde von Seite des königlich-kaiserlich österreichischen Hofes vorgenommen und als Eigentum eines helvetischen Stiftes unter die Gruppe der Inkamerations-Objekte fallen und folglich bei den diesbezüglichen Traktationen behandelt werden. Unterzeichnet vom Kommandeur des Zivildienstordens u. Vizedirektors des Oberjustiztribunals und württembergischen Gesandten d'Arand.
Regierungskommissär der Helvetischen Republik
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Dankt dem Abt für die Bemühungen um ein Paar guter Schweizer Pferde. Er schäme sich, ihn in solcher Sache bemüht zu haben. Weiter hatte er Abt Gregor gebeten, für ihn die Verbindung zum Abt von Einsiedeln herzustellen, was geklappt hat, wofür er ihm dankt. Er hofft noch im Herbst via Muri nach Einsiedeln zu kommen. Die Aktenstücke, die Abt Gregor von ihm wünschte, seien leider noch in alten Papieren in Effingen "begraben". Sobald er nach Effingen gehe, werde er sie suchen. Er sei der Überzeugung, dass der Regierungsrat in der Sache mit Württemberg eins sei. Andererseits meint er, dass man es in Württemberg nicht wagen dürfe zu widersprechen. Hofft auf Erfolg.
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Unterredung mit dem Württemberger Gesandten d'Arand. Er hat erfahren, dass das vom Kloster Muri erwartete Geld in die nächste Verhandlung einbezogen werde. Bittet um Informationen. - NB: Der Verfasser scheint von den vorangegangenen Angelegenheiten keine Kenntnis zu haben.
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Zwei Entwürfe von P. Meinrad Bloch. 1. Promemoria über die ganze Angelegenheit der Wiblinger Schuld (Zusammenfassung, Lösungsansätze), datiert 18.9.1810. 2. Auftrag, datiert 28.9.1810.
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Er sagt, die entsprechende eidgenössische Kommission sei zur Einsicht gekommen, dass eine Forderung auf das ganze Kapital nicht von Württemberg akzeptiert werde. Die Kommission versuchte 2/3 herauszuholen, doch Württemberg habe abgelehnt u. daher habe Bern versucht für Klöster und Korporationen 50% zu erreichen. Noch sei keine Antwort eingetroffen. Bevor das Kloster etwas unternehme, sollte der Säckelmeister Stokar von Neuforn in Schaffhausen schriftl. oder mündlich konsultiert werden. Stokar ist einer der 2 Kommissare. Es lohne sich in solchen Dingen mit grösster Vorsicht und Sachkenntnis zu Werke zu gehen. In Herrn Stokar könne man volles Vertrauen haben. Falls Zusammenkunft geplant sei, erklärt sich Gasser zur Vermittlung und Gutwill-macher bereit.
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enthält u.a. Brief von Ferdinand von Weckherlin an Abt Gregor Koch
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Kapital der Wehrsteiner Flecken Fischingen, Betra und Empfingen (ca. 1700 fl.)
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enthält auch Original der Zinsverschreibung
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Das Kloster Muri erliess dem Stand Nidwalden 22'000 fl. dieser Schuld.
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Von dieser Schuld wurden ihm im Jahr 1807 dreissig Louis d'or geschenkt. Von den verbleibenden hundert blieben bei seinem Tod im Jahr 1816 noch 36 Louis d'or.
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Der Regierungsrat des Kantons Aargau beschwert sich darüber, dass dieses Anleihen im Inventar des Klosters Muri nicht verzeichnet ist.
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A.VII.X.5
Im Archivverzeichnis von P. Marti ist dieses Dossier nicht zu finden. Es war jedoch mit den Dossiers E-VII bis E-XIV zu einem Faszikel zusammengebunden und auf dem Kartondeckel mit der Signatur E-XV verzeichnet.
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Gefälle der 1803 an Österreich und mit dem Pressburger Frieden an das Königreich Württemberg gegangenen Gebiete (Horb, Eutingen, Grünstetten, Nordstetten, Winterstetten, Altheim, Ergenzingen und Hailfingen).