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- 13.4.1798 (Creation)
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P. Leodegar Schmid berichtet, dass die deputierten Altuntervogt Laubacher von Muri und Doktor Lang von Hitzkirch, die beordert waren, nach Basel zum Minister Mengaud zu reisen, nur nach Aarau gehen, wo sie die ochsische Konstitution erhalten, die vor der Kirche in Muri vom Volke modifiziert wird.
Am 5. April wird in Muri neben dem Leontibrunnen der Freiheitsbaum errichtet, bei einem Kronentaler Busse muss aus jedem Hause einer dabei sein! Am 7. April gingen die jungen Soldaten nach Einsiedeln wallfahrten und bei der Rückkehr werden am 9. und 10. alle Freiheitsbäume gefällt. Im Kloster ist man nicht dafür und wird deshalb von den Bauern als franzosenfreundlich verketzert, währenddem Übelgesinnte dem Kloster die Schuld des Sturzes der Freiheitsbäume beimassen. Am Nachmittag des 10. April kommen Laubacher und Rüegg zum Subprior und Pfarrer, und fragen, was man im Kloster von Konstitution und Freiheitsbäumen denke. Man hielt Cosilium, und antwortete, in einer so heiklen Sache, hätte man weder Beruf noch Macht, sich öffentlich zu erklären, sie möchten zum Bischof oder Legaten gehen, wofür sie auch tags darauf den Stierlin vom [Holz] schicken. Vom Kloster wird freilich ein Expresser nach Einsiedeln geschickt, um anzufragen, ob das Vorgeben der Freiheitsbaumstürzer wahr sei? etc. vid. hanc litteram ipsam sowohl über Freiheitsbäume als auch Konstitution.
Wahlmänner zur Konstituante sind am 13. fort: Dietrich Mäschli aus der Egg, Chirurg Frei aus dem Wey und ein Melliger von Buttwil Berichte über Bettmaringen.
Über ein in der Schreinerei eingegrabenes Kästlein. Über zwei Novizen Remigius Zelger und Petrus Fratecolla. Am 14. April werden der Äbtissin von Hermetschwil 400 Louis d’or gegen hinterlegte Gülten capitulariter concediert. Der Prälat von St. Urban ist in Luzern arretiert und militärisch nach St. Urban zurückgeführt. Der Pfarrer von Muri ist in Mellingen verklagt, weil den die Konstitution verwerfenden Einsiedlerbrief im Bau vorgelesen. Herr Subprior kommt vom Legaten zurück, den er bezüglich der Konstitution um eine Erklärung gebittet mit der Antwort: Ihr habt curam ab Episcopo, huic in hisce debetis obedientiam hunc interrogate. Si me interrogarent, Papam adirem.
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