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Meyer, Gerold Item
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Predigten von Fürstabt Gerold II Meyer (52), P. Leodegar Schmid gedruckt, Abt Ambros Bloch (62)

Universim. 61 Predigten mit Index:
Gerold Meyer. Sermones diversi 52 (1746-61)
Leodegar Schmid. St. Blasien 53 (gedruckt 1784)
Carl Kopp Pf.. Trauerrede auf Bonaventura II. 54
Herzig SJ Primizpredigt
Ambros Bloch. Trauerrede auf Bernard III u. [???]
Trauerreden auf Gerold II (57-58), eine von Propst Göldin
Diversa 59-66

Meyer, Gerold

Predigten und Exhorten

Predigten und Exhorten von Bonaventura II. Bucher, Gerold II. Meyer, Gregor Koch und anderen
universim in Indice 108. Desunt 9, 16, 27, 35, 37, 50, 68, 70, 72, 103

Bucher, Bonaventura

Eruditiones & Collectae

Titelblatt: Eruditiones Historiae, Fabulae, Sententiae, Dicta, Facta, Nova, Vetera, Iocosa, Seria, Mira, Inaudita, Urbana, Rustica. - Ao 1751. Jul. 16
Buchrücken: Eruditiones collectae a P. Geroldo monach. murens.

Meyer, Gerold

Exhortationes pars I

Buchrücken: Exhortationes Rmi Geroldi ab. Murensi. pars I
Vorderdeckel innen: Eruditiones v. Rmi. Geroldi, Abb. Pars I 23 x 19 (verm. BW)
Vorsatz: Inhalsverzeichnis mit 39 Einträgen

Meyer, Gerold

Tractatus de Congregationibus Ordinis S. P. Benedicti

Titelblatt: Tractatus de Congregationibus Ordinis S. P. Benedicti Singulorumque Primordijs, et Scucessibus, Praesertim Helvetiae Sub Titulo Imaculatae Conceptionis B. V. Mariae. Accedit Recensio Virorum Illustrium Qui Ab Anno 1602 usque ad Annum 1785 in dicta Congregatione Floruerunt. 1785
Autor: Mauritius Hohenbaum van der Meer
Schreiber: Gerold Meyer

Meyer, Gerold

Schreiben von Fürstabt Gerold Meyer an P. Leonz Bütler

Der Jude Auerbacher von Nordstetten gelangte mit einer Replik an den Abt wegen seiner an Bernard Schöllhammer gerichteten Forderung und bat um Untersuchung der Schuldsache. Der Abt meint, die Sache sei doch schon längst durch unseren Oberamtmann erledigt worden. Der Abt wundert sich, dass die Entscheidung dem Juden noch nicht mitgeteilt worden sei. P. Leonz Bütler [http://www.muri-gries.ch/mediawiki/index.php/Leonz_B%C3%BCtler] solle der Sache nachgehen.

Meyer, Gerold

Schreiben von Fürstabt Gerold Meyer an P. Leonz Bütler über Sulzerzehnt, Dettenseer Frühmesse und Geldsachen

Es geht

  1. um die im letzten Schreiben erwähnte Angelegenheit eines Juden. Hier folgen zwei Abschriften der amtlichen Unterlagen. Es geht um das Konfiskationsrecht extra Territorium. Hinter dem ausführlichen Bericht verbirgt sich wohl folgendes Geschehen: Der Jude von Nordstetten hat einem Bürger der Herrschaft Glatt Geld geliehen. Dieser konnte die Schuld nicht oder nicht rechtzeitig begleichen. Nun wollte der Jude Eigentum des Glatter Bürgers konfiszieren, wobei ihm der Glattische Oberamtmann noch hätte behilflich sein wollen. Das Reichsgesetz besagt jedoch, dass Konfiskation auf fremdem Territorium nicht gestattet ist. P. Leonz Bütler [http://www.muri-gries.ch/mediawiki/index.php/Leonz_B%C3%BCtler] hatte sich unglücklicherweise während ¾ Jahren nicht um diese Angelegenheit gekümmert.
  2. um das Dettenseeische Memorial. Die dortigen Untertanen sollen ihre Anliegen rechtzeitig einreichen damit er Zeit habe zum Beraten und Überdenken. Es ging hier offenbar um Einrichtung einer Frühmesserei. Er verweist auf ähnliche Lage in der Umgebung von Muri, wo auch manche Kirchgänger weite Wege zur Kirche haben.
  3. Er zeigt sich befriedigt, dass das Schrambergische Gräfliche Kapital durch Hypothek und Bürgschaft sicher gestellt worden sei.

Meyer, Gerold

Schreiben von Fürstabt Gerold Meyer an P. Leonz Bütler

Brief worin der Fürstabt Gerold Meyer berichtet, er habe in Ulm von einem Reichsgrafen ein Silberservice gekauft, welches der Statthalter bezahlen soll. Das Silberservice inklusive Koffer wurde für den Preis von 4241 fl. 52 Xr. gekauft. Früherer Besitzer des Service war ein Reichsgraf. Der Kauf wurde über den Ulmischen Ratsverwandten und Buchführer Gaum abgewickelt. Das Geld ist an den Bruder von Herr Gaum, Universitäts-Syndicus zu Tübingen gegen Quittung zu zahlen. P. Leonz Bütler [http://www.muri-gries.ch/mediawiki/index.php/Leonz_B%C3%BCtler], Ökonom in Dettingen, möge die Rechnung bezahlen, aber der Sicherheit wegen persönlich dorthin gehen, um bei allfälligen Unstimmgkeiten Einspruch erheben zu können. Sollten in Glatt und Dettingen Silbersorten vorrätig sein, sollen diese zur Zahlung mitverwendet.

Meyer, Gerold

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