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Flecklin, Georg zwischenzeitlich in Gries
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Abschrift eines Urteils von Schultheiss und Rat der Stadt Luzern von 1497

Abschrift eines Urteils von Schultheiss und Rat der Stadt Luzern bezüglich Neuenkirch. Johann Fyrabend und Herr Georg Flecklin sind als Abgesandte des Klosters Muri und der Frau Priorin und des Konvents Neuenkirch um ihre Rechte gegen die zur [Samlg.] von Neuenkirch zu verteidigen, die sie zum Bau der Kirche und des Turmes daselbst erhalten wollten, worauf der Rat dem Abt von Muri das Recht zusprach.

Tschudi, Dominikus