Showing 23 results

Archival description
Bütler, Leonz Dettensee
Advanced search options
Print preview View:

Schreiben von Fürstabt Gerold Meyer an P. Leonz Bütler über den geistig und körperlich kranken P. Luitfried Faller

  1. Es geht um den Zustand von P. Luitfried Faller [http://www.muri-gries.ch/mediawiki/index.php/Luitfried_Faller]. Dem Schreiben vom 13.5. möchte er noch zufügen, „dass selbige tecto nomine omnium RR Patrum ac Fratrum precolens et Sacrificijs angehegenist habe empfehlen lassen“. P. Leonz Bütler [http://www.muri-gries.ch/mediawiki/index.php/Leonz_B%C3%BCtler] möge P. Luitfried Faller [http://www.muri-gries.ch/mediawiki/index.php/Luitfried_Faller] dazu bewegen, dem Abt selbst sein Anliegen mitzuteilen.
  2. Das Unglück vom 10.5.81 betrifft Dettingen, Diessen und Dettensee am . Für die Untertanen ein hartes Schicksal. Um was genau es sich handelt, ist nicht ersichtlich, jedenfalls betrifft es Juden (Z.B. Israel Veit, Ruben Josef, der Hirschlowisser Witwe Sohn).

Meyer, Gerold

Schreiben von Fürstabt Gerold Meyer an P. Leonz Bütler

Angelegenheit des ledigen Juden Jakob Hirsch zu Dettensee, dessen Bittschrift abgewiesen worden war. P. Leonz Bütler [http://www.muri-gries.ch/mediawiki/index.php/Leonz_B%C3%BCtler] hatte nun den Abt gefragt, ob er richtig gehandelt habe. Der Abt antwortet mit ja und begründet die Abweisung mit zusätzlichen Argumenten. Man soll die Juden in Dettensee informieren, dass jedem Gesuch ein Gutachten vom Ökonom oder Oberamtmann beigelegt werden müsse, da es andernfalls ungeprüft abgelehnt werde.
Weitere Gedanken zu Problemen des Dettinger Blutbannes.

Meyer, Gerold

Schreiben von Fürstabt Gerold Meyer an P. Leonz Bütler über Sulzerzehnt, Dettenseer Frühmesse und Geldsachen

Es geht

  1. um die im letzten Schreiben erwähnte Angelegenheit eines Juden. Hier folgen zwei Abschriften der amtlichen Unterlagen. Es geht um das Konfiskationsrecht extra Territorium. Hinter dem ausführlichen Bericht verbirgt sich wohl folgendes Geschehen: Der Jude von Nordstetten hat einem Bürger der Herrschaft Glatt Geld geliehen. Dieser konnte die Schuld nicht oder nicht rechtzeitig begleichen. Nun wollte der Jude Eigentum des Glatter Bürgers konfiszieren, wobei ihm der Glattische Oberamtmann noch hätte behilflich sein wollen. Das Reichsgesetz besagt jedoch, dass Konfiskation auf fremdem Territorium nicht gestattet ist. P. Leonz Bütler [http://www.muri-gries.ch/mediawiki/index.php/Leonz_B%C3%BCtler] hatte sich unglücklicherweise während ¾ Jahren nicht um diese Angelegenheit gekümmert.
  2. um das Dettenseeische Memorial. Die dortigen Untertanen sollen ihre Anliegen rechtzeitig einreichen damit er Zeit habe zum Beraten und Überdenken. Es ging hier offenbar um Einrichtung einer Frühmesserei. Er verweist auf ähnliche Lage in der Umgebung von Muri, wo auch manche Kirchgänger weite Wege zur Kirche haben.
  3. Er zeigt sich befriedigt, dass das Schrambergische Gräfliche Kapital durch Hypothek und Bürgschaft sicher gestellt worden sei.

Meyer, Gerold

Results 21 to 23 of 23