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Kopie eines Revers, ausgestellt von der Stadt Luzern zu Gunsten des Klosters Muri

Revers, ausgestellt von der Stadt Luzern zu Gunsten des Stiftes Muri unter Abt Hieronymus Troger [http://www.muri-gries.ch/mediawiki/index.php/Hieronymus_Troger], wodurch bezeugt wird, dass durch die neu errichtete Kaplaneipfrund zu Nottwil den pfarrlichen Rechten von Sursee nie ein Schaden erwachsen soll.

unbekannt

Kopie einer Urkunde aus dem Urbar von D. Joannis Trüllerei

Kopie eines Urkunde. Auszug aus dem Urbar des D. Joannis Trüllerei von 1423. Anno 1322 übergibt Conradus v. Göskon, Probst zu Schönenwerd, sein Eigentum, die Kapelle zu Nottwil, dem jeweiligen Probst von Schönenwerd, mit allen darin bezeichneten Einkünften. Sig. J. Jacobus, Meister Secretarius.

unbekannt

Notizen und Akten zu dem Streit des Klosters Muri mit der Luzerner Regierung

Notizen und Akten zu dem Streit des Klosters Muri mit der Luzerner Regierung, die entgegen früheren Verträgen (siehe B.III.IV.3, B.III.IV.4, B.III.IV.10, B.III.IV.11) vom Kloster Muri gemäss eines Konkordates mit Bischof Dalberg von Konstanz für Neuenkilch jährlich 450 Fr., für Nottwil 250 Fr. jährlich forderte, das Amt Sursee mit Sequester beschlug, und diese Summe vom Murischen Amtmann forderte, bis endlich, wahrscheinlich durch Vermittlung der aargauischen Regierung, die St. Johannespfrund in Sursee auf unbestimmte Zeit zur Deckung der Rückstände unbesetzt belassen wurde.

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