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Glatt Rechtsprechung
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Schreiben von Fürstabt Gerold Meyer an P. Leonz Bütler über Sulzerzehnt, Dettenseer Frühmesse und Geldsachen

Es geht

  1. um die im letzten Schreiben erwähnte Angelegenheit eines Juden. Hier folgen zwei Abschriften der amtlichen Unterlagen. Es geht um das Konfiskationsrecht extra Territorium. Hinter dem ausführlichen Bericht verbirgt sich wohl folgendes Geschehen: Der Jude von Nordstetten hat einem Bürger der Herrschaft Glatt Geld geliehen. Dieser konnte die Schuld nicht oder nicht rechtzeitig begleichen. Nun wollte der Jude Eigentum des Glatter Bürgers konfiszieren, wobei ihm der Glattische Oberamtmann noch hätte behilflich sein wollen. Das Reichsgesetz besagt jedoch, dass Konfiskation auf fremdem Territorium nicht gestattet ist. P. Leonz Bütler [http://www.muri-gries.ch/mediawiki/index.php/Leonz_B%C3%BCtler] hatte sich unglücklicherweise während ¾ Jahren nicht um diese Angelegenheit gekümmert.
  2. um das Dettenseeische Memorial. Die dortigen Untertanen sollen ihre Anliegen rechtzeitig einreichen damit er Zeit habe zum Beraten und Überdenken. Es ging hier offenbar um Einrichtung einer Frühmesserei. Er verweist auf ähnliche Lage in der Umgebung von Muri, wo auch manche Kirchgänger weite Wege zur Kirche haben.
  3. Er zeigt sich befriedigt, dass das Schrambergische Gräfliche Kapital durch Hypothek und Bürgschaft sicher gestellt worden sei.

Meyer, Gerold

Schreiben von Fürstabt Gerold Meyer an P. Leonz Bütler über den gewonnenen Prozess zur Kranabitt-Mühle

Dankt für das Schreiben vom 5. Dez. Der Brief hat ihn erfreut, weil daraus zu entnehmen war, dass der Mühlenstreit Dettingen zugunsten der klösterlichen Herrschaft Glatt ausgegangen sei. Das „Conclusio Caesare“ soll auf Verlangen im Original in Glatt oder Dettingen vorgewiesen werden.
Der Regess von der Kongregation, der auch Punkte für die Expositi enthalte, werde er bald senden.
P.S. Er habe vernommen, dass Michel Umlericht ein Verbrechen begangen habe, wovon er aber bisher keinen Bericht erhalten habe und bittet um Aufschluss in dieser Sache.

Meyer, Gerold

Schreiben von Fürstabt Gerold Meyer an P. Leonz Bütler über Kauf des Dettinger Blutbanns für 10'000 fl.

  1. Gratulation, Wünsche und Dank zum Neujahr.
  2. Der Abt dankt Gott, dass dei Angelegenheit Dettinger Blutbann endlich erledigt ist. Er dankt P. Leonz Bütler [http://www.muri-gries.ch/mediawiki/index.php/Leonz_B%C3%BCtler], der den schwierigsten Teil der Aufgabe und Arbeit übernommen und das Problem zielstrebig und mit Fleiss gelöst hatt. 10'000 fl. werde P. Leonz Bütler [http://www.muri-gries.ch/mediawiki/index.php/Leonz_B%C3%BCtler] wohl versichert nach Freiburg bringen und eine Quittung dafür erhalten. Er möge dem Herrn Präsidenten von Posch ein Dankesschreiben zukommen lassen. Bei nächster Gelegenheit erwartet der Abt die Originaldokumente sowohl vom Dettinger wie vom Glatter Blutbann, da der Glatter Expressbote auch noch andere Akten bringen müsse. (Weitere Details hierzu im Brief.) Dann erwähnt er „die brunst zu Homburg“ im Zusammenhang mit grossen Ausgaben. Er hofft, dass der Postilion nicht mit leeren Händen nach Muri komme.
  3. Der Schulmeister von Glatt sei mit der Bitte an ihn gelangt, der Abt möge aus Rücksicht auf seine verstorbene Frau, die wegen der Umstände und seines Sohnes Sebastian entstandenen Schulden erlassen. Der Abt ging auf seine Bitte ein und informierte daher P. Leonz Bütler [http://www.muri-gries.ch/mediawiki/index.php/Leonz_B%C3%BCtler].
  4. Zu einer Klageschrift vom Schäfer aus Dettingen schreibt der Abt, dass er nicht wisse ob diese begründet sei. P. Leonz Bütler [http://www.muri-gries.ch/mediawiki/index.php/Leonz_B%C3%BCtler] soll ihm die Sachlage erleutern und der Schäfer in jedem Fall straffrei bleiben. P. Leonz Bütler [http://www.muri-gries.ch/mediawiki/index.php/Leonz_B%C3%BCtler] soll für die gute Erhaltung der Güter keine Kosten scheuen, da die Erträge entsprechend gut seien. Bei schlechten Erträgen hätte das Kloster nämlich Verluste zu verzeichnen.

Meyer, Gerold