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Koch, Gregor Sion Deutsch
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Korrespondenz mit der badischen Regierung, die weitere Zahlungen verweigert und sich auf die laufenden Verhandlungen mit der aargauischen Regierung bezüglich Sions beruft

  • 5.5.1812: Buisson an P. Leodegar Schmid. Der Kassier des Departements meldet, dass laut Verfügung des Finanzministeriums vom 29.4.1811 (Nr. 2338) die Zinszahlung sistiert sei. Entsprechende Gesuche des Klosters Muri müssten daher an das hochgerichtliche Finanzministerium/Kassa-Departement geschickt werden.
  • 20.5.1812: Regierungsrat Suter (Kanton Aargau) an das Kloster Muri. Es sei vor einiger Zeit in Schaffhausen eine Besprechung gewesen zwischen dem badischen Gesandten und Geheimrat Ittner, dem Seckelmeister Stokar und dem von Aarau abgeordneten Deputierten Zschokke. Die Zinszahlung wurde von Baden mit einer Schuld an Baden von 40'000 verbunden, die Aarau wegen den «sionischen Gütern» schulde. Solange Aarau diese Summe nicht bezahlt habe, seien die Schuldzinsen an das Kloster Muri und das Kloster Wettingen sistiert. Man habe das Kloster Muri wohl nicht oder ungenügend informiert.
  • 21.5.1812: Abt Gregor Koch von Muri an das Ministerium. Kopie der Antwort auf das Schreiben von 5. Mai. Das Kloster Muri habe die Meldung mit Bestürzung vernommen, da es das Geld bitter nötig habe. Bittet um Zustellung der Zinssumme.
  • 30.6.1812: P. Leodegar Schmid an das Finanzministerium (Hr. Buisson, Provinzialkassier). Dank für die erhaltene Information, dass der Zins bezahlt werde sobald die Verhandlungen der badischen mit der aargauischen Regierung abgeschlossen seien. Nun seien die Verhandlungen zu Ende und niemand habe an dem Zins Anteilrecht ausser die Besitzer. Muri bittet, dass die Auszahlung erfolgen möge.
  • 8.7.1812: Buisson an P. Leodegar Schmid. Er meldet, dass er vom Finanzministerium am 19. Juni (Nr. 3397) den Auftrag erhalten habe. Es gebe aber nochmals Verzögerungen; die Verhandlungen seien noch nicht zu Ende.
  • 19.7.1812: Basel an Statthalter. Schwer zu entziffern, Unterschrift unklar. Als Beilage folgt eine Liste der Teilnehmer der Sitzung in Schaffhausen sowie der Text der Abmachungen, die in Basel getroffen wurden. Es sind vier Punkte. Danach geht Sion und alle Besitzungen, die dazu gehören, an den Kanton Aargau über. Das Grossherzogtum Baden verzichtet auf alle Ansprüche. Dafür übernimmt der Aargau die Schuldforderungen der Klöster Muri und Wettingen (und damit auch die Zinszahlungen).
  • 31.7.1812: Schreiben von P. Meinrad Bloch (Statthalter) an Seckelmeister David Stockar von Neunforn (Schaffhausen). Der letzte Zins wäre am 1. März fällig gewesen. Auch habe Baden die Zinsen 1807 und 1809 nicht bezahlt.
  • 16.9.1812: Kassier Buisson an P. Leodegar Schmid (Sekretär). Was er in der Sache Muri (Kop. Zins) in Karlsruhe unternommen habe, sei aus der Beilage zu ersehen, die er wieder zurück erbitte. Diese Beilage ist deshalb hier, zusammen mit der Antwort aus Karlsruhe vom 16. September 1812, auf dieses Dokument kopiert worden. 1. Beilage vom 11. August 1812: Darin erinnert Buisson nochmals an die von Karlsruhe am 10. März 1812 erhaltene Weisung mit der Zahlung des Zinses zu warten und darauf habe er von Muri kläglich eingegangene Schreiben erhalten. 2. Darin melde die herzoglich badische Amortisationskasse den Entscheid der Verhandlungen mit Aargau, wobei angemerkt wird, dass dieser Vergleich vom König noch nicht ratifiziert worden sei. Davon sei die herzogliche Deposit. Kasse in Freiburg am 11. August informiert worden (s. Schreiben vom 16. September 1812).
  • 5.11.1812: P. Leodegar Schmid an Seckelmeister Stokar in Schaffhausen. Er informiert den Adressaten über den Vergleich zwischen Baden und dem Aargau. P. Leodegar ist empört, dass der Aargau den Zins laut Vergleich mit Baden nicht zahle. Er fragt nach, ob der König den Vertrag nun ratifiziert habe. Das badische Finanzministerium habe Muri am 23. Oktober über die Vereinbarug offiziell informiert. Die Zinssumme von 880 Gulden machen 1280 Franken aus.
  • 11.11.1812: Antwortet Aarau dem Abt von Muri auf dessen Fragen vom 1. November 1812. Erstens, von einer Zahlung der Zinsen sei keine Rede; sowohl von Baden wie auch vom Aargau seien alle Verbindlichkeiten aufgehoben. Zweitens, der Aargau habe die Vereinbarung ratifiziert, der König noch nicht.
  • 21.12.1812: Finanzrat Scheurer (Kanton Aargau) an den Abt von Muri. Er habe auf das Schreiben vom 11. November noch keine Antwort erhalten. Die Regierung dringe auf Erledigung der Angelegenheit und bittet dringend um eine Antwort. Auf der Rückseite wurde vermerkt, dass das Schreiben am 24. Dezember beantwortet wurde. Und man habe der Regierung am 20. Dezember den Kapitelsbeschluss übersandt.
  • 27.12.1812: P. Leodegar Schmid teilt der Regierung des Kantons Aargau den Kapitelsentscheid mit.
  • 21.6.1812: Präsident und Rat des Kantons Aargau an den Amtmann des Bezirks Muri mit dem Auftrag, dem Kloster auf dessen Schreiben vom 27. Dezember (hier: 20. Dezember) 1812 zu melden, dass die grossherzoglich badische Regierung den Vertrag nicht ratifiziert habe und Muri sich daher dorthin wenden müsse, da der Aargau deswegen nicht auf die Forderung eintreten könne. Das Schreiben wurde signiert von Staatsschreiber Kasthofer. Es wurde dem Kloster am 26. Juni von Bezirksamtmann Strebel in Kopie zugestellt.
  • 26.2.1814: Finanzministerium Karlsruhe an P. Leodegear Schmid. Sie meldet, da trotz der Nichtratifikation der Aargau Sion nicht zurückerstatte, der Vertrag wegen nicht Ratifizierung nicht rechtsgültig sei gelte noch stest der Entscheid von 1811, d.h. Zinszahlung sistiert bis Vertrag rechtsgültig und ratifiziert abgeschlossen. Daher Zinszahlung v. Baden weiterhin sistiert bleibe. Die Kasse in Freiburg sei daher angewiesen icht zu zahlen.
  • 9.3.1814: Buisson an P. Leodegar Schmid. Begleitbrief zu obigem Schreiben. Er dankt, dass er die Beilagen prompt zurück erhalten habe. Er meint, dass der bald zu erhoffende Friede allen vergeblichen Eingaben vorgezogen werden dürfte.
  • 28.7.1816: Erstes und zweites Konzept von P. Leodegar Schmid für ein Schreiben nach Baden wegen den 22'000 Reichsgulden (unterzeichnet von Abt Gregor Koch). Er beklagt dass schon fünf Jahre kein Zins mehr bezahlt wurde. Weist auf die Verfügung von 1812 hin, mit der – wegen der Unterhandlungen mit dem Aargau – die Sistierung der Zinszahlungen beschlossen wurde. Die Verbindung der Angelegenheit mit dem Kloster Sion sei rechtlich nicht statthaft. Aarau zahle nicht, weil Baden den Vertrag mit dem Kanton Aargau nicht ratifiziert habe. Trotz der seit dem 16. August 1815 gültigen Schweizer Verfassung, der anerkannten Forderung von Muri und der Tatsache, dass Baden Nutzniesser des Kapitals sei, wolle niemand zahlen.
  • 8.10.1816: Oberamtmann Dr. Wundt (Freiburg) an Abt Gregor Koch. Wundt bestätigt, dass die Liquidität der Forderung unbestritten sei. Doch habe Baden wegen Partikularansprüchen ein Rezessionsrecht gegenüber den Kanton Aargau und verweigere deshalb die Zahlung. Das sei nicht in Ordnung und Muri solle eine weitere Eingabe an das grossherzogliche Fiskalamt in Karlsruhe einreichen. Wenn er vom Kloster beauftragt würde, die Sache in die Hand zu nehmen, werde er mit Persönlichkeiten Kontakt aufnehmen, die in Karlsruhe von Bedeutung seien. Er müsse dann aber die entsprechenden Unterlagen erhalten.
  • 10.10.1816: Alexander Buisson an P. Leodegar Schmid. Der Fürst wäre wohl bereit, die anstehende Forderung zu akzeptieren, wenn endlich die Verhandlungen mit der aargauischen Regierung ratifiziert würden. Vielleicht sollte man auf diplomatischem Weg vorgehen. Oberamtmann Wundt sei ein «kenntissvoller Beamter», von einer Reise nach Muri habe er allerdings noch nie gesprochen.
  • 6.11.1816: P. Leodegar Schmid an Exzellenz (Name nicht genannt). Meldet zuerst den Tod von Abt Gregor Koch (3. Oktober 1816). Er habe ihm vor seinem Tod noch den Auftrag gegeben den vom 16. September datierten Brief an den Adressaten zu schreiben. Nun stehe Abt Ambrosius Bloch an der Spitze des Klosters. Es hätten sich Schuldenkäufer gemeldet. Ihnen diese Angelegenheit anzuvertrauen sei eine teure Sache. Da Muri vom Adressaten keine Antwort erhalten habe, nehme er an, dass er wenig Hoffnung sehe. Das Kloster wolle aber nichts unternehmen ohne ihn zu verständigen. Er bitte deshalb um Antwort. Notiz auf Seite 4: Sowohl auf den Brief vom 25. oder 26. September sowie auf den jetzigen vom 6. November erhielt Muri keine Antwort. Daher sei am 20. November mit dem Juden Guggenheim verhandelt worden, der versprach, noch 15'000 Gulden zu retten.
  • 1816 (frühestens 20. November): Konzept eines Vertrags mit dem Juden Guggenheim, dem das Kloster die Sache übergab. Drei Punkte: 1. Guggenheim anerbietet, die Sache mit dem Kapital oder die Obligation zu übernehmen. Kosten zwanzig Prozent. Im Notfall würde das Kloster auch auf die aufgelaufenen Zinsen verzichten. 2. Guggenheim übernimmt die Obligation von 220'000 Gulden kaufweise für 1350 Gulden. 3. für 15'000 Reichsgulden insofern Guggenheim dieselbe in vier Monaten zu versilbern im Stande ist, freilich mit dem Vorbehalt, dass es Guggenheim freigestellt sei, den Betrag in vier Monaten in Raten zu entrichten oder die Obligation ohne Kostenersatz von Seite des Klosters zurückzugeben.
  • 5.12.1816: Vertrag mit Guggenheim (Konzept oder Kopie). Wie Ambrosius Abt und Kapitel, dass das Kloster Gugenheim alles übergibt (Obligation, Schriften etc.) abtreten und ihm käuflich überlassen etc. damit auch alle diesbezüglichen Ansprüche verzichten, da er d. Kl. heut vorkommen bezahlt. Es fehlt die Kaufsumme.
  • Ende 1816 oder Anfang 1817: P. Leodegar an Oberamtmann (vermutlich Dr. Wundt) er tituliert ihn hochgeachteter Herr Vetter, berichtet über die Machenschaten des Juden Guggenheim. Dieser zeige sich als wahrer Jude. Berichtet über die Taktiken Guggenheims.

Buisson, Alexander