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Neuenkirch zwischenzeitlich in Gries
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Notizen und Akten zu dem Streit des Klosters Muri mit der Luzerner Regierung

Notizen und Akten zu dem Streit des Klosters Muri mit der Luzerner Regierung, die entgegen früheren Verträgen (siehe B.III.IV.3, B.III.IV.4, B.III.IV.10, B.III.IV.11) vom Kloster Muri gemäss eines Konkordates mit Bischof Dalberg von Konstanz für Neuenkilch jährlich 450 Fr., für Nottwil 250 Fr. jährlich forderte, das Amt Sursee mit Sequester beschlug, und diese Summe vom Murischen Amtmann forderte, bis endlich, wahrscheinlich durch Vermittlung der aargauischen Regierung, die St. Johannespfrund in Sursee auf unbestimmte Zeit zur Deckung der Rückstände unbesetzt belassen wurde.

Abschrift eines Urteils von Schultheiss und Rat der Stadt Luzern von 1497

Abschrift eines Urteils von Schultheiss und Rat der Stadt Luzern bezüglich Neuenkirch. Johann Fyrabend und Herr Georg Flecklin sind als Abgesandte des Klosters Muri und der Frau Priorin und des Konvents Neuenkirch um ihre Rechte gegen die zur [Samlg.] von Neuenkirch zu verteidigen, die sie zum Bau der Kirche und des Turmes daselbst erhalten wollten, worauf der Rat dem Abt von Muri das Recht zusprach.

Tschudi, Dominikus