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Stiftsarchiv Muri-Gries in Sarnen Meyer, Gerold
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Eruditiones & Collectae

Titelblatt: Eruditiones Historiae, Fabulae, Sententiae, Dicta, Facta, Nova, Vetera, Iocosa, Seria, Mira, Inaudita, Urbana, Rustica. - Ao 1751. Jul. 16
Buchrücken: Eruditiones collectae a P. Geroldo monach. murens.

Meyer, Gerold

Exhortationes pars I

Buchrücken: Exhortationes Rmi Geroldi ab. Murensi. pars I
Vorderdeckel innen: Eruditiones v. Rmi. Geroldi, Abb. Pars I 23 x 19 (verm. BW)
Vorsatz: Inhalsverzeichnis mit 39 Einträgen

Meyer, Gerold

Tractatus de Congregationibus Ordinis S. P. Benedicti

Titelblatt: Tractatus de Congregationibus Ordinis S. P. Benedicti Singulorumque Primordijs, et Scucessibus, Praesertim Helvetiae Sub Titulo Imaculatae Conceptionis B. V. Mariae. Accedit Recensio Virorum Illustrium Qui Ab Anno 1602 usque ad Annum 1785 in dicta Congregatione Floruerunt. 1785
Autor: Mauritius Hohenbaum van der Meer
Schreiber: Gerold Meyer

Meyer, Gerold

Schreiben von Fürstabt Gerold Meyer an P. Leonz Bütler

Der Jude Auerbacher von Nordstetten gelangte mit einer Replik an den Abt wegen seiner an Bernard Schöllhammer gerichteten Forderung und bat um Untersuchung der Schuldsache. Der Abt meint, die Sache sei doch schon längst durch unseren Oberamtmann erledigt worden. Der Abt wundert sich, dass die Entscheidung dem Juden noch nicht mitgeteilt worden sei. P. Leonz Bütler [http://www.muri-gries.ch/mediawiki/index.php/Leonz_B%C3%BCtler] solle der Sache nachgehen.

Meyer, Gerold

Schreiben von Fürstabt Gerold Meyer an P. Leonz Bütler über Sulzerzehnt, Dettenseer Frühmesse und Geldsachen

Es geht

  1. um die im letzten Schreiben erwähnte Angelegenheit eines Juden. Hier folgen zwei Abschriften der amtlichen Unterlagen. Es geht um das Konfiskationsrecht extra Territorium. Hinter dem ausführlichen Bericht verbirgt sich wohl folgendes Geschehen: Der Jude von Nordstetten hat einem Bürger der Herrschaft Glatt Geld geliehen. Dieser konnte die Schuld nicht oder nicht rechtzeitig begleichen. Nun wollte der Jude Eigentum des Glatter Bürgers konfiszieren, wobei ihm der Glattische Oberamtmann noch hätte behilflich sein wollen. Das Reichsgesetz besagt jedoch, dass Konfiskation auf fremdem Territorium nicht gestattet ist. P. Leonz Bütler [http://www.muri-gries.ch/mediawiki/index.php/Leonz_B%C3%BCtler] hatte sich unglücklicherweise während ¾ Jahren nicht um diese Angelegenheit gekümmert.
  2. um das Dettenseeische Memorial. Die dortigen Untertanen sollen ihre Anliegen rechtzeitig einreichen damit er Zeit habe zum Beraten und Überdenken. Es ging hier offenbar um Einrichtung einer Frühmesserei. Er verweist auf ähnliche Lage in der Umgebung von Muri, wo auch manche Kirchgänger weite Wege zur Kirche haben.
  3. Er zeigt sich befriedigt, dass das Schrambergische Gräfliche Kapital durch Hypothek und Bürgschaft sicher gestellt worden sei.

Meyer, Gerold

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