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Pfründen
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Dankschrift an die Regierung Luzerns

Drei Ausgaben der Denkschrift zu den Abgaben, die das Kloster Muri den Pfarreipfründen von Nottwil und Neuenkirch zu leisten hat.

Kloster Muri

Kloster Lützel: Notiz über Regularpfründen

1) 7.2.1665. Über kirchenrechtliche Streitfrage. Verweist auf Schreiben vom 17.10. und 20.12. des vergangenen Jahres, wobei auch die Abtei Murbach eine gewisse Rolle spielt. Die Sache ist in Rom besprochen, aber nicht gelöst; ziemlich komplizierte Sachlage.
2) 3.3.1665. Weitere Verhandlungen, wobei Murbach einbezogen ist. Kommt auf Bücher von P. Andreas Costa zu sprechen. Die Sache ist in Rom und der Kongregation hängig. Etwas unklare Situation.
3) 20.12.1715. Kardinal Nicolaus, 1. Auditor und Generalis Caus. Curiae Camerae Apostolicae Romanaeque Curiae Judic. Ordinarius vom Papst besonders berufen etc. Streit zwischen Lützel und dem Bischof von Basel. Kardinal Nicolaus gibt die getroffene Entscheidung zugunsten von Lützel gegen den Bischof bekannt. Weitläufige Darlegung.

Notizen und Korrespondenzen zum Patronat des Klosters Muri über die Pfründen in Sursee

Dabei geht es um: 1. Die Leutpriesterei; 2. Die Liebfrauen, 3. Die St. Nikolai, 4. St. Johannespfrund. Dieses Patronat über dortige Pfarrkirche mit den dort befindlichen vier Altären mit allem Nutzen und Einkommen wurde laut Urkunden von 1399, 1400, 1406 von Herzog Leopold von Österreich, gegen die Herrschaft Bellikon an das Kloster Muri aus getauscht, der Abt von Muri wurde also eigentlicher Kirchherr und hatte das Recht, alle jene Pfründen sogar mit seinen Ordensbrüdern zu besetzen da sie 1400 dem Kloster völlig inkorporiert und zu Regularpfründen gemacht wurden. Im Laufe der Jahrhunderte wurde dieses Recht zwar oft und besonders aber 1798 bis 1800 hart aber vergeblich angefochten. Vide hic die bezüglichen Korrespondenzen sowohl mit der Luzerner Verwaltungskammer, als auch mit dem Helvetischen Senat.

Bloch, Meinrad

Schreiben von Fürstabt Gerold Meyer an P. Leonz Bütler

P. Leonz Bütler [http://www.muri-gries.ch/mediawiki/index.php/Leonz_B%C3%BCtler] berichtet aus Glatt, Konstanz fürchte Finanzschwierigkeiten bei der Errichtung des Benefiziums in Dettensee. Der Abt meldet diesbezüglich an den Generalvikar geschrieben zu haben. Er bittet P. Leonz Bütler [http://www.muri-gries.ch/mediawiki/index.php/Leonz_B%C3%BCtler] um Stellungnahme zur Idee, die Dettenseer könnten ein Bittgesuch verfassen, damit Konstanz sehe, dass nicht das Kloster allein, sondern auch das Volk, die Errichtung des Benefizium wünscht.

Meyer, Gerold

Schreiben von Fürstabt Gerold Meyer an P. Leonz Bütler

Der Abt dankt für die Wünsche anlässlich seines Namentages und bringt seine Enttäuschung darüber zum Ausdruck, dass sich Konstanz betreffend der Errichtung des Benefiziums in Dettensee nicht entscheidungsfreudiger zeige. Er macht klar, dass er nicht gewillt ist, sich die Gunst Konstanz’ mit Geld zu erwerben.

Meyer, Gerold

Schreiben von Fürstabt Gerold Meyer an P. Leonz Bütler

Der Abt hofft, dass die Glattische Fuhr unbeschadet nach Muri gelangt. Desweiteren thematisiert er Baron von Schleitheims Mission im Dienst des Klosters.
Die Errichtung eines neuen Benifiziums erweise sich als schwierig und er macht den Vorschlag nur für Dettinger und nicht für Bittelbronn einen Geistlichen aufzustellen.

Meyer, Gerold

Schreiben von Fürstabt Gerold Meyer an P. Leonz Bütler

  1. Der Abt gibt seine Einwilligung für eine bei der Kurie in Konstanz beantragte Einrichtung einer „Sacellonia Curata“ (Benefizium?) in Dettensee und fügt an, dass er ein Schreiben von Muri hierzu aber nicht für nötig halte. Aus der Perspektive des Klosters sehe er, dass für einen Kaplan genug Grund und Boden vorhanden sei für Garten, Pfrundhaus, Schulhaus und Kapelle. Die Kosten sollen der Herrschaft Dettensee übertragen werden unter der Bedingung unentgeltlichen Fuhr- und Handfrohns der Untertanen. Der Bau soll aber nicht mehr als 500 fl. kosten und die "Heilige Fabrik" muss den Unterhalt übernehmen (Kirchenvermögen, Fond). Es muss rechtskräftig verbrieft werden was die Gemeinde zum Benefizium beitrage, um möglichen Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen.
    Bei der Kurie sind Reservationen durchsetzen; dazu gehört vor allem "das Patronatus, welches niemand anderem als der Herrschaft zu kommen soll." Ob die Sacellania Benefizium Manuale und Benefizium Regulare sein soll, werde Konstanz entscheiden, könnte aber grössere Schwierigkeiten ergeben. Dazu folgen wichtige Details. Der Abt hofft auf baldigen und guten Abschluss der Angelegenheit.

  2. P. Paul Küttel [http://www.muri-gries.ch/mediawiki/index.php/Paul_K%C3%BCttel] habe nun auf das Schreiben von P. Dekan geantwortet. Doch die Antwort sei nicht erfreulich und lässt Ungutes erwarten.

Meyer, Gerold

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