Zen mahnt den Abt, ohne seinen Rat der aargauischen Regierung nichts zuzugestehen. Laut Artikel 12 des Bundesvertrags dürften die Klöster nicht höher besteuert werden als Private.
Ohne Titel2 Bürger der Pfarre Muri haben Bischof Salzmann an angefragt, ob sie für die Verfassung (§21 Kirchengut steuerpflichtig) stimmen dürfen. Er gibt die Erlaubnis zur Annahme.
Ohne Titel(2064 fl. 4 xr.)
Ohne TitelÜber Zehnten und Steuern.
Ohne TitelEr gratuliert zu Franz Xaver Hübschers Entfernung – und gräbt polit. Nachrichten. Müller Landammann: Notiz zu einem Beitrag der Klöster an die Staatsschuld.
Ohne TitelNotizen und Korrespondenz bezüglich das Donum gratuitum an die aargauische Regierung. Dieses wurde zur Rettung der Klöster von 1805 an gegeben und bestand bis 1815 aus 6000 Fr. für Muri von da an aus 4000 Fr., dann aus 11'000 und schliesslich aus 16'000 Fr.
Ohne TitelHier kommt der Abt auf den im Brief vom 5.2.1784 erwähnten Service aus englischem Zinn zu sprechen. Er sei nun in Muri eingetroffen. Er war nur in einer Sache enttäuscht, nämlich wegen der Suppenschüsseln, von denen jede für 12 Personen berechnet war, die gelieferten jedoch nur für 6 Personen dienen werden. «Der Franzos muss halt den Vers nicht wissen: per mare, per terram currit Germanus ad offam»! Sonst sei die Arbeit gut. Er dankt P. Leonz Bütler [http://www.muri-gries.ch/mediawiki/index.php/Leonz_B%C3%BCtler] für dessen Bemühungen.
Die Glatter Blutbann-Angelegenheit nähere sich dem Ende. Die Taxe sei zwar recht hoch, aber da das Kloster zur Zeit in Wien keinen Vertrauten habe, sei man froh über die Preissenkung gegenüber der ersten Forderung. Das Lehen könne vermutlich ohne neue Unkosten an Baron von Stauffenberg übergeben werden.
P. Leonz Bütler [http://www.muri-gries.ch/mediawiki/index.php/Leonz_B%C3%BCtler] solle die Leinstettischen Gelder vorerst behalten, bis sich eine günstige Gelegenheit biete, diese zu verwenden. Er habe im Sinn 3000 fl. in die Neckarhausische Fabrik zu investieren.