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Schmid, Leodegar
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Correspondenz über Caeremonialia des P. Leodegar Schmid

Enthält Briefe von verschiedenden Personen:
Einsiedeln: P. Johannes Nepomuk Weber (1746-1810)
Adalrik Kymi
P. Thietland Brunner
Rheinau: Bonaventura Keller, Basilius Germann (1727-1794), Maurtiz Van der Meer
Villingen: Gottfried Lumper
St. Gallen: Bernardus Haney, Eusebius Späth
Mariastein: Morandus Brogli
Engelthal: Joachim Grossthaler

Schmid, Leodegar

Maria Adelheid von Bourbon

Maria Clothilde Adelhaid von Bourbon, Gemahlin Karl Emanuel IV. von Sardinien gest. 1802.
Aus dem Französ. von P. Leodegar Schmid OSB Murensis, gedruckt 1810 zu Luzern

Schmid, Leodegar

Nota von P. Leodegar Schmid

Notizen (nach dem 16.7.1810 geschrieben) mit Informationen, was in letzter Zeit in Sache Wiblinger-Kapital gelaufen sei (nennt verschiedene Daten).

Schmid, Leodegar

Konzept eines Schreibens von P. Leodegar Schmid an Alois Reding, Pannerherr

Er sendet einen Konventualen mit entsprechendem Ausweis u. Dokumenten versehen u. bittet um wohlwollende Aufnahme. Leider geschah eine Panne, denn P. Meinrad Bloch sei abgegangen, ohne hinreichende Instruktion u. vergass zudem die Schriften mitzunehmen u. sei daher enttäuscht und verärgert zurückgekommen.

Schmid, Leodegar

Brief des württembergischen Kameralverwalters Schuster von Wiblingen an Fürstabt Gerold II. Meyer

Er meldet die Feststellung, dass bei der Übernahme der Verwaltung der aufgehobenen Abtei Wiblingen die Unterlagen für die geliehenen 5000 Fl. fehlen. Er bittet um entsprechende Dokumente innerhalb von 6 Wochen nach Wiblingen zu senden. Es fehlen Belege, Verwendungszweck etc. Er bittet um Kopie des Kapitalbriefs. Er fragt ob Legalitätsbeweise vorhanden sind.

Beiliegend das Konzept für den Antwortsbrief vom 29.11.1807 von P. Leodegar Schmid und ein Brief von P. Leodegar Schmid an den Statthalter in Klingenberg, Johannes Evangelist Borsinger. Er sendet ihm eine Kopie des Schreibens von Schuster an Muri. Er meldet ihm, dass er eine Kopie des Schuldbriefs an Herrn Schuster nach Wiblingen gesandt habe. Er meint, die Frage der Zweckverwendung müsse das Kloster Wiblingen selbst beantworten. Zudem habe P. Bernhard Ganther klar erklärt (im Schreiben nach Glatt), dass die Berücksichtigung der Legalität nur in Frage komme, wenn die Summe zehn Mal höher wäre, also 50'000 Fl. P. Bernhard soll die Sache selbst mit Schuster regeln.

Schuster, August

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