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Kopie eines Revers, ausgestellt von der Stadt Luzern zu Gunsten des Klosters Muri

Revers, ausgestellt von der Stadt Luzern zu Gunsten des Stiftes Muri unter Abt Hieronymus Troger [http://www.muri-gries.ch/mediawiki/index.php/Hieronymus_Troger], wodurch bezeugt wird, dass durch die neu errichtete Kaplaneipfrund zu Nottwil den pfarrlichen Rechten von Sursee nie ein Schaden erwachsen soll.

unbekannt

Abschrift eines Urteils von Schultheiss und Rat der Stadt Luzern von 1497

Abschrift eines Urteils von Schultheiss und Rat der Stadt Luzern bezüglich Neuenkirch. Johann Fyrabend und Herr Georg Flecklin sind als Abgesandte des Klosters Muri und der Frau Priorin und des Konvents Neuenkirch um ihre Rechte gegen die zur [Samlg.] von Neuenkirch zu verteidigen, die sie zum Bau der Kirche und des Turmes daselbst erhalten wollten, worauf der Rat dem Abt von Muri das Recht zusprach.

Tschudi, Dominikus

Notizen zu den Konflikten mit der Verwaltungskammer von Luzern bezüglich der Besetzung der Stelle eines Vierherren in Sursee

Notizen zum Vierherren Anton Hunkeler, Vikar in Ettiswil, der am 22. Juli 1798 vom Kapitel in Muri an die Stelle des verstorbenen Vierherren Dangel gewählt wurde. Die Verwaltungskammer von Luzern protestierte gegen ihn und erwählte anstatt Franz Xaver Hübscher. Hunkeler wurde jedoch durch den Grossen Rat von Luzern und auch durch ein Dekret des Helvetischen Direktoriums vom 10. Dez. 1798 bestätigt.

Schmid, Leodegar

Kopie einer Urkunde aus dem Urbar von D. Joannis Trüllerei

Kopie eines Urkunde. Auszug aus dem Urbar des D. Joannis Trüllerei von 1423. Anno 1322 übergibt Conradus v. Göskon, Probst zu Schönenwerd, sein Eigentum, die Kapelle zu Nottwil, dem jeweiligen Probst von Schönenwerd, mit allen darin bezeichneten Einkünften. Sig. J. Jacobus, Meister Secretarius.

unbekannt

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