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Kopie einer Urkunde aus dem Urbar von D. Joannis Trüllerei

Kopie eines Urkunde. Auszug aus dem Urbar des D. Joannis Trüllerei von 1423. Anno 1322 übergibt Conradus v. Göskon, Probst zu Schönenwerd, sein Eigentum, die Kapelle zu Nottwil, dem jeweiligen Probst von Schönenwerd, mit allen darin bezeichneten Einkünften. Sig. J. Jacobus, Meister Secretarius.

unbekannt

Abschrift eines Urteils von Schultheiss und Rat der Stadt Luzern von 1497

Abschrift eines Urteils von Schultheiss und Rat der Stadt Luzern bezüglich Neuenkirch. Johann Fyrabend und Herr Georg Flecklin sind als Abgesandte des Klosters Muri und der Frau Priorin und des Konvents Neuenkirch um ihre Rechte gegen die zur [Samlg.] von Neuenkirch zu verteidigen, die sie zum Bau der Kirche und des Turmes daselbst erhalten wollten, worauf der Rat dem Abt von Muri das Recht zusprach.

Tschudi, Dominikus

Kopie eines Revers, ausgestellt von der Stadt Luzern zu Gunsten des Klosters Muri

Revers, ausgestellt von der Stadt Luzern zu Gunsten des Stiftes Muri unter Abt Hieronymus Troger [http://www.muri-gries.ch/mediawiki/index.php/Hieronymus_Troger], wodurch bezeugt wird, dass durch die neu errichtete Kaplaneipfrund zu Nottwil den pfarrlichen Rechten von Sursee nie ein Schaden erwachsen soll.

unbekannt

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