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Amtshof Sursee
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Kopie einer Urkunde aus dem Urbar von D. Joannis Trüllerei

Kopie eines Urkunde. Auszug aus dem Urbar des D. Joannis Trüllerei von 1423. Anno 1322 übergibt Conradus v. Göskon, Probst zu Schönenwerd, sein Eigentum, die Kapelle zu Nottwil, dem jeweiligen Probst von Schönenwerd, mit allen darin bezeichneten Einkünften. Sig. J. Jacobus, Meister Secretarius.

unbekannt

Notizen und Korrespondenzen zum Patronat des Klosters Muri über die Pfründen in Sursee

Dabei geht es um: 1. Die Leutpriesterei; 2. Die Liebfrauen, 3. Die St. Nikolai, 4. St. Johannespfrund. Dieses Patronat über dortige Pfarrkirche mit den dort befindlichen vier Altären mit allem Nutzen und Einkommen wurde laut Urkunden von 1399, 1400, 1406 von Herzog Leopold von Österreich, gegen die Herrschaft Bellikon an das Kloster Muri aus getauscht, der Abt von Muri wurde also eigentlicher Kirchherr und hatte das Recht, alle jene Pfründen sogar mit seinen Ordensbrüdern zu besetzen da sie 1400 dem Kloster völlig inkorporiert und zu Regularpfründen gemacht wurden. Im Laufe der Jahrhunderte wurde dieses Recht zwar oft und besonders aber 1798 bis 1800 hart aber vergeblich angefochten. Vide hic die bezüglichen Korrespondenzen sowohl mit der Luzerner Verwaltungskammer, als auch mit dem Helvetischen Senat.

Bloch, Meinrad

Notizen zu den Konflikten mit der Verwaltungskammer von Luzern bezüglich der Besetzung der Stelle eines Vierherren in Sursee

Notizen zum Vierherren Anton Hunkeler, Vikar in Ettiswil, der am 22. Juli 1798 vom Kapitel in Muri an die Stelle des verstorbenen Vierherren Dangel gewählt wurde. Die Verwaltungskammer von Luzern protestierte gegen ihn und erwählte anstatt Franz Xaver Hübscher. Hunkeler wurde jedoch durch den Grossen Rat von Luzern und auch durch ein Dekret des Helvetischen Direktoriums vom 10. Dez. 1798 bestätigt.

Schmid, Leodegar

Notizen und Akten zu dem Streit des Klosters Muri mit der Luzerner Regierung

Notizen und Akten zu dem Streit des Klosters Muri mit der Luzerner Regierung, die entgegen früheren Verträgen (siehe B.III.IV.3, B.III.IV.4, B.III.IV.10, B.III.IV.11) vom Kloster Muri gemäss eines Konkordates mit Bischof Dalberg von Konstanz für Neuenkilch jährlich 450 Fr., für Nottwil 250 Fr. jährlich forderte, das Amt Sursee mit Sequester beschlug, und diese Summe vom Murischen Amtmann forderte, bis endlich, wahrscheinlich durch Vermittlung der aargauischen Regierung, die St. Johannespfrund in Sursee auf unbestimmte Zeit zur Deckung der Rückstände unbesetzt belassen wurde.

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