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Der Verwalter des Klosters Gnadenthal dankt für empfangene 9 Saum Wein und bietet an, dafür neuen Wein zurückzustatten
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Den Brandbeschädigten zu Döttingen soll aus den Klosterwaldungen 4 Stück Bauholz und 2 Sagblöcher zugesandt werden.
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Die Munizipalität der Gemeinde Bünzen bittet um Nachlassung des Grundzinses für 18 arme Bürger.
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An das Frauenkloster in Wesen sollen von Muri 6 Mütt Kernen geliefert werden.
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Dem Bürger Johann Villiger in Sins sollen 4 Säge- und 4 Bautannen aus Klosterwald gegeben werden.
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Er wird beauftragt, in Stans nachzuforschen, ob nicht bei dem dort verstorbenen Adlerwirt Bündter vom Kloster Muri hinterlegte Geld aufgefunden werden kann.
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Die Klostermetzgerei soll verpachtet werden.
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Die Regierung macht dem Verwalter schwere Vorwürfe.
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Über eine Unterschlagung von 25–30'000 Fl. durch einen gewissen Grünfeld.
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Zwei Fuder Bauholz sollen zum Bau des Zuchthauses in Baden geführt werden
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Br. Niklaus Kammermann [http://www.klosterarchiv.ch/e-archiv_professbuch_liste.php?id=1569] von Einsiedeln soll in Muri aufgenommen werden.
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Soll Holz etc. an Zuchthausbau von Baden abgeliefert werden.
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Dem Bürger Forster soll für seine Bemühung bei der Grundzins-Liquidation 16 Louis d'or bezahlt werden.
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Den Kapuzinern von Bremgarten und Baden sollen die Unterstützungen von den Klöstern wieder wie vor der Revolution geleistet werden.
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Dem Kloster Muotathal sollen von Muri 8 Mütt Kernen Unterstützung gesendet werden.
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Chorherr Mohr, Vorsteher des öffentlichen Unterrichtes, fordert P. Bonaventura Weissenbach, Superior in Muri, auf, seine Patres Ignaz Infanger und Pirmin Keller zu bewegen, einige ihm vom Erziehungsrat zu sendende Individuen zu Schullehrern zu bilden. Hiebei liegt die Zusage P. Superiors.
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Bless erhält Urlaub, um der Kantons-Tagsatzung von Glarus als Mitglied beizuwohnen.
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Es sind der Gemeinde Waldhäusern vier Sagblöche zur Erbauung des Schulhauses aus den Klosterwaldungen bewilligt.
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Dem abgetretenen Pfarrer Surer von Kirchdorf soll von Muri als Unterstützung 250 Fr. geliefert werden. Im beiliegenden Schreiben vom 17.9.1801 wird diese Summe auf 350 Fr. erhöht.
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Dem Kloster Gnadenthal sollen 3 Saum besserer und 2 Saum gemeinerer Wein gegen Rückerstattung von Muri gegeben werden.
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Dem Abt von Disentis sollen als Anteil des Klosters Muri 240 Fr. an seine Pension gegeben werden.
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Er wird unaufgefordert über einen in der Nacht vom 16. Oktober in Muri stattgehabten Hausdiebstahl zu berichten.
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Dem Klosterpförtner soll Instruktion bezügl. des Ein- und Ausgangs zur Nachtzeit ertheilt werden.
Titel?
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Den Klöstern wir die Ausübung ihrer Kollatur-Rechte wieder gestattet.
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Es soll eine neue Inventur über den Aktiv- und Passiv-Zustand des Klosters gemacht werden.
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Es wird Rechnung verlangt, was der Staat vom Kloster und vice versa capitaliter erhalten haben
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