Nach erhaltener Erlaubnis des Legaten Bischofs und des Fürsten sei im Kapitel mit Ausnahme P. Subpriors, Sebastians und Fr. Beats beschlossen worden, den Eid zu schwören! Schilderungen ad personalia! Schilderungen des ersten Schwures mit Vorbehalt.
Er habe krank im Bette liegend dessen Wunsch vernommen, seine Erklärung zur Regel des hl. Benedikt zu durchgehen und zu censieren. Er dankt ihm für das unverdiente Zutrauen, jetzt sei es unmöglich, aber er wünsche nicht als Censor, sondern als begieriger Leser dieses Werk bald in seine Hände zu bekommen. Er dankt für die herzliche Einladung nach Muri in Erinnerung an die „multiplicia ac diuturna beneficia“, die der Abt den Ochsenhauser Konventualen erwiesen habe. In Rücksicht auf seine Gesundheit könne er die Reise zur Zeit nicht unternehmen. Nach Abzug der Soldaten event. Fahrt möglich (m. Kutsche). Ochsenhausen
Er wundert sich, dass noch kein Bericht bezüglich ausländischen Herrschaften nach Muri gekommen ist, berichtet über den Stand der Novizenfrage. Notiz zu den nach Stans transportierten Kirchenschätze. – Er hofft, man werde sie dem Stift zurückstellen.
Er habe Herr Landammann d’Affry gebeten, ihm einige Tage zuvor z usagen, bevor er die Klösterangelegenheit auf die Tagesordnung setze, man werde gegen die Feinde sich zu vereinigen suchen. – mit unglaublicher Herzhaftigkeit verteidige der Kuchelmeister aus der Karthause Ittingen die Klostersache auf der Tagsatzung! – Todesanzeige des Bischofs Lenzburg in Freiburg.