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Dokument Bistum Konstanz Deutsch
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Brief über Gerüchte bezüglich Unzufriedenheit der Geistlichen von Muri betreffend der Päpstlichen Bulle

Von Muri und umwohnenden Geistlichen sagte man, sie seien mit der Päpstlichen Bulle (ev. handelt es sich hierbei um die Bulle Provida solersque) nicht zufrieden. Regierungsrat Franz Vorster habe dieses Gerücht verbreitet. Es sei aber nicht wahr, da die Bulle war noch nicht bekannt gewesen sei.

unbekannt

Kopie eines Vergleiches zwischen Johann Bischof von Konstanz und dem Konvent Reichenau bezüglich des Unterhaltes

Öffentliches Schreiben den Konvent von Reichenau betreffend zur Klärung einiger strittiger Fragen.
Es geht zum Teil um den Unterhalt des Konvents (Weissmehl zum Brotbacken, Umfang pro Woche, Schwarzmehl für die Angestellten, Wein für Prieser, Diakone, Gerste, Fische, Taschengeld, Kleider). Sein Vorgänger, Bischof Jakobus, reservierte sich testamentarisch Geld. Zuständigkeit des Priors, seine finanz. Rechenschaftsablage.

Johan, Konstanz, Bischof, VI.

Abschriften zweier Schreiben von Papst Innocentius X.

  1. Papst Innocentius X. will, dass die Jesuiten noch Beichtväter der Zisterzienser Frauenklöster Rathausen und Eschenbach bleiben und die St. Urbaner keine schicken.
  2. Kopie eines Breves von Innocentius X. an die eidgenössischen Stände. Über das Bistum Konstanz.

Innozenz X., Papst

Zwei Schreiben von Papst Clemens XI.

1712, 9. Juli: Papst Clemens XI. verleiht allen Gläubigen der Schweiz einen vollkommenen Ablass wegen der Kriegsunruhen. 1714, 30. Juni: Papst Clemens XI. ersucht den Bischof von Konstanz, er möge die der Kirche schädlichen Artikel des Aargauer Friedes zu beseitigen trachten.

Clemens, Papst, XI.

Dekret von Papst Innocentius X. an den Konvent von Reichenau

"Copia instrumenti approbationis Innocentii P.P. tractationis inter Episc. Constat. et Convent. Augens."
Päpstliches Dekret. Es geht um die Visitation des Klosters Reichenau. Von Rom aus wurde der Bischof von Konstanz zum "tamquam perpetuus abbas" ernannt mit dem Recht der Visitation. Ist er verhindert, kann er jemanden aus der Schweiz oder schwäbischen Kongregation dazu berufen. Dann Ausführungen über die Visitation selbst und was der Bischof den Konventualen gewähren müsse (Kleidung, Nahrung etc.).

Innozenz X., Papst

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