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Kloster Wiblingen
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Brief von Karl Burger, Landammann an Abt Gregor Koch

Burger hofft, dass der Abt über die Verhandlungen in Schaffhausen informiert sei. Die Konvention scheine sich ihrer Vollendung zu nähern. Wenn der Abt noch einige nähere Aufschlüsse, besonders Erläuterungen vom Württemberger Minister wünsche, werde er ihm gerne entsprechen. Beilage: gesiegelter Briefumschlag.

Burger, Karl Franz

Brief von Fürstabt Gerold Meyer an Abt Ulrich von Wiblingen zur Zeit in Krakau

Der Abt geht die ganze Geschichte der Finanzangelegenheit nochmals im Detail durch, besonders was die Legalität betrifft. Er könne diese nicht beurteilen wegen Unkenntnis der entsprechenden ausländischen Gesetze. Er verweist auf dei verschiedene erhaltene Zusicherungen für Rückerstattung. Am Ende stellt der Abt einige konkrete Fragen u. bittet um Informationen.

Meyer, Gerold

Brief des württembergischen Kameralverwalters Schuster von Wiblingen an Fürstabt Gerold II. Meyer

Er meldet die Feststellung, dass bei der Übernahme der Verwaltung der aufgehobenen Abtei Wiblingen die Unterlagen für die geliehenen 5000 Fl. fehlen. Er bittet um entsprechende Dokumente innerhalb von 6 Wochen nach Wiblingen zu senden. Es fehlen Belege, Verwendungszweck etc. Er bittet um Kopie des Kapitalbriefs. Er fragt ob Legalitätsbeweise vorhanden sind.

Beiliegend das Konzept für den Antwortsbrief vom 29.11.1807 von P. Leodegar Schmid und ein Brief von P. Leodegar Schmid an den Statthalter in Klingenberg, Johannes Evangelist Borsinger. Er sendet ihm eine Kopie des Schreibens von Schuster an Muri. Er meldet ihm, dass er eine Kopie des Schuldbriefs an Herrn Schuster nach Wiblingen gesandt habe. Er meint, die Frage der Zweckverwendung müsse das Kloster Wiblingen selbst beantworten. Zudem habe P. Bernhard Ganther klar erklärt (im Schreiben nach Glatt), dass die Berücksichtigung der Legalität nur in Frage komme, wenn die Summe zehn Mal höher wäre, also 50'000 Fl. P. Bernhard soll die Sache selbst mit Schuster regeln.

Schuster, August

Brief der Kanzlei des Kantons Aargau an das Kloster Muri

Am 28. Mai war ein Gesuch bezüglich der Ehrengesandtschaft zur diesjährigen Tagsatzung in Sache Forderung des Klosters Muri an Wiblingen eingereicht worden, damit diese Forderung erfüllt werden möge. Diesem Gesuch sei sofort nach Eintreffen des württemberg. Gesandten durch Überreichen beiliegender Note entsprochen worden. In den Rückäusserungen, die recht positiv geklungen, habe man erfahren, dass im Rat die Wahl einer Kommission für dieses Geschäft vorzunehmen sei.

Aargau

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