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Stiftsarchiv Muri-Gries in Sarnen File
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Diverse Manuskripte

enthält Manuskript mit dem Titel "Christus und seine Vikare auf Erden, die Päpste", deutsche Übersetzung einer Rede eines italienischen Paters 1817, Manuskripte mit den Titeln "Preces novitiorum", "Entwurf zur Wiederherstellung der Ordnung im Gottes Hause Einsiedeln 1804", "Geschichtlicher Lobspruch auf Elisabeth Madame von Frankreich" 1823;
enthält auch Totenbilder von P. Clemens Fischer, P. Leonz Häfeli; Gedicht

Originalakten, die P. Rupert Amschwand für seine Dissertation über Abt Adalbert Regli und den Kampf um den Erhalt des Klosters Muri sammelte

enthält gedruckte Rechtfertigungs- und Bittschriften; diverse Manuskripte von Abt Adalbert Regli und weiteren Konventualen wie P. Johannes Evangelist Kuhn, P. Ignaz Infanger, P. Augustin Kuhn und P. Joseph Keller; Brief von P. Ferdinand Vogel 1868, "kurze Darstellung über den im Kloster Wettingen vorgenommenen Expulsionsakt" von Abt Leopold Höchle 1841, Verteidigung von Gegenbemerkungen der Kapuziner bezüglich der Aargauer Denkschrift, zwei Briefe von P. Damaszen an Abt Adalbert Regli;
die Materialien wurden laut einer Notiz von P. Rupert Amschwand teilweise von Friedrich Emanuel Hurter für die Niederschrift seiner Denkschriften verwendet.

Diverse Unterlagen

enthält Inschriften (Entwürfe), Mandat, Briefkonzept, Verzeichnis der Konventualen und Laienschwestern der Klöster Feldbach 1720 und Lilienthal 1739, Verzeichnis der Konventualen des Klosters Muri 1699, Abschrift, Handschrift betr. Hermetschwil, Urkunde, Korrespondenz

Diverse eingegangene Briefe

enthält auch Abschriften, Briefe an P. Leodegar Schmid, Lied, kirchliche Beauftragung, Kondolenzschreiben, Todesanzeigen, Inventar, Rede, Testament, Foto

Notizen und Korrespondenzen zum Patronat des Klosters Muri über die Pfründen in Sursee

Dabei geht es um: 1. Die Leutpriesterei; 2. Die Liebfrauen, 3. Die St. Nikolai, 4. St. Johannespfrund. Dieses Patronat über dortige Pfarrkirche mit den dort befindlichen vier Altären mit allem Nutzen und Einkommen wurde laut Urkunden von 1399, 1400, 1406 von Herzog Leopold von Österreich, gegen die Herrschaft Bellikon an das Kloster Muri aus getauscht, der Abt von Muri wurde also eigentlicher Kirchherr und hatte das Recht, alle jene Pfründen sogar mit seinen Ordensbrüdern zu besetzen da sie 1400 dem Kloster völlig inkorporiert und zu Regularpfründen gemacht wurden. Im Laufe der Jahrhunderte wurde dieses Recht zwar oft und besonders aber 1798 bis 1800 hart aber vergeblich angefochten. Vide hic die bezüglichen Korrespondenzen sowohl mit der Luzerner Verwaltungskammer, als auch mit dem Helvetischen Senat.

Bloch, Meinrad

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