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Sursee
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Schreiben von Fürstabt Gerold Meyer an P. Leonz Bütler

Er habe von der Kurie in Konstanz ein Schreiben erhalten, worin die Kurie melde, dass die Pfarrei Sursee Säkularpfarrei sei und unmittelbar dem Bischof unterstehe. Darum begreife die Kurie nicht, warum der Prälat von Muri die Altäre in der Pfarrkirche Sursee weihen könne. Da aber für Muri sowohl die Regularität als auch Inkorporation dieser Kirche vollkommen begründet sind, hofft der Abt, dass sich das Problem bald beseitigen lasse. Siegmaringen hatt wieder um eine Anleihe von 4'000 fl angefragt. Weil Sigmaringen für frühere Summen den Zins stets regelmässig beglich, ist der Abt bereit das Begehren zu erfüllen unter der Bedingung gewisser Sicherheiten.
P. Adalbert Renner [http://www.muri-gries.ch/mediawiki/index.php/Adalbert_Renner] werde in Kürze das Zimmer in Diessen beziehen, das der Statthalter P. Luitfried Faller [http://www.muri-gries.ch/mediawiki/index.php/Luitfried_Faller] bisher bewohnte. Der Zustand von P. Luitfried Faller [http://www.muri-gries.ch/mediawiki/index.php/Luitfried_Faller] habe sich nicht gebessert. Er habe „ganz besondere Grillen im Kopf“, die zunehmend Verrücktheit vermuten lassen.

Meyer, Gerold

Notizen zu den Konflikten mit der Verwaltungskammer von Luzern bezüglich der Besetzung der Stelle eines Vierherren in Sursee

Notizen zum Vierherren Anton Hunkeler, Vikar in Ettiswil, der am 22. Juli 1798 vom Kapitel in Muri an die Stelle des verstorbenen Vierherren Dangel gewählt wurde. Die Verwaltungskammer von Luzern protestierte gegen ihn und erwählte anstatt Franz Xaver Hübscher. Hunkeler wurde jedoch durch den Grossen Rat von Luzern und auch durch ein Dekret des Helvetischen Direktoriums vom 10. Dez. 1798 bestätigt.

Schmid, Leodegar

Notizen und Korrespondenzen zum Patronat des Klosters Muri über die Pfründen in Sursee

Dabei geht es um: 1. Die Leutpriesterei; 2. Die Liebfrauen, 3. Die St. Nikolai, 4. St. Johannespfrund. Dieses Patronat über dortige Pfarrkirche mit den dort befindlichen vier Altären mit allem Nutzen und Einkommen wurde laut Urkunden von 1399, 1400, 1406 von Herzog Leopold von Österreich, gegen die Herrschaft Bellikon an das Kloster Muri aus getauscht, der Abt von Muri wurde also eigentlicher Kirchherr und hatte das Recht, alle jene Pfründen sogar mit seinen Ordensbrüdern zu besetzen da sie 1400 dem Kloster völlig inkorporiert und zu Regularpfründen gemacht wurden. Im Laufe der Jahrhunderte wurde dieses Recht zwar oft und besonders aber 1798 bis 1800 hart aber vergeblich angefochten. Vide hic die bezüglichen Korrespondenzen sowohl mit der Luzerner Verwaltungskammer, als auch mit dem Helvetischen Senat.

Bloch, Meinrad

Briefe von P. Meinrad Bloch an Dekan Gregor Koch

Er rät, sich zum Schutz nach Wien zu wenden, Passivität sei nicht immer am Ort, - über Stimmen im Kloster, - über Verwalter Bless, - man dürfe wieder Studenten annehmen; P. Pirmin Keller bleibe Präzeptor, - über die Leutpriesterwahl in Sursee, - über Dr. Waizenegger.

Bloch, Meinrad

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