Immer die alte Leier, die nämlichen Gründe, um die murischen Ansprüche zu vernichten: Staatsverträge, Konvention mit dem Fürstabte – für alles bietet der Fürst 50‘000 Fl. gegen Verzicht auf alle weiteren Ansprüche.
Bei der von Reding eingegebenen Note handelt es sich wahrscheinlich um D.I.IV.90 (vom 30. August 1829). Man könne sich auf weitläufige Erörterungen nicht einlassen und berufe sich auf die Sigmaringische Denkschrift von 1818 bzw. 1825. Er bleibt bei seinem Anerbieten.
Die Regierung zeigt dem Stift an, dass sie Herrn Regierungsrat Karl von Reding zum Abgeordneten erwählt und mit Vollmachten und Empfehlungen des Hohen Vorortes Bern versehen habe.
Auf die Erklärung Redings, die Unterhandlung abbrechen zu müssen, drückt sie ebenfalls das Bedauern des Fürsten aus, der sich vorbehält, die erste Note beantworten zu lassen.
Die Regierung übersendet das vorörtliche Schreiben (D.I.IV.85) samt erwähnten Aktenstücken und rät zu gütlichem Vergleich mit Sigmaringen, da frühere Hoffnungen nicht zu realisieren sind.