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Schuldtitel Deutsch
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Brief von Fürstabt Gerold Meyer an Abt Ulrich von Wiblingen zur Zeit in Krakau

Der Abt geht die ganze Geschichte der Finanzangelegenheit nochmals im Detail durch, besonders was die Legalität betrifft. Er könne diese nicht beurteilen wegen Unkenntnis der entsprechenden ausländischen Gesetze. Er verweist auf dei verschiedene erhaltene Zusicherungen für Rückerstattung. Am Ende stellt der Abt einige konkrete Fragen u. bittet um Informationen.

Meyer, Gerold

Brief von Augustin de Gasser, Staatsschreiber der Eidgenossenschaft an P. Meinrad Bloch

Er sagt, die entsprechende eidgenössische Kommission sei zur Einsicht gekommen, dass eine Forderung auf das ganze Kapital nicht von Württemberg akzeptiert werde. Die Kommission versuchte 2/3 herauszuholen, doch Württemberg habe abgelehnt u. daher habe Bern versucht für Klöster und Korporationen 50% zu erreichen. Noch sei keine Antwort eingetroffen. Bevor das Kloster etwas unternehme, sollte der Säckelmeister Stokar von Neuforn in Schaffhausen schriftl. oder mündlich konsultiert werden. Stokar ist einer der 2 Kommissare. Es lohne sich in solchen Dingen mit grösster Vorsicht und Sachkenntnis zu Werke zu gehen. In Herrn Stokar könne man volles Vertrauen haben. Falls Zusammenkunft geplant sei, erklärt sich Gasser zur Vermittlung und Gutwill-macher bereit.

Gasser, Augustin de

Brief des württembergischen Kameralverwalters Schuster von Wiblingen an Fürstabt Gerold II. Meyer

Er meldet die Feststellung, dass bei der Übernahme der Verwaltung der aufgehobenen Abtei Wiblingen die Unterlagen für die geliehenen 5000 Fl. fehlen. Er bittet um entsprechende Dokumente innerhalb von 6 Wochen nach Wiblingen zu senden. Es fehlen Belege, Verwendungszweck etc. Er bittet um Kopie des Kapitalbriefs. Er fragt ob Legalitätsbeweise vorhanden sind.

Beiliegend das Konzept für den Antwortsbrief vom 29.11.1807 von P. Leodegar Schmid und ein Brief von P. Leodegar Schmid an den Statthalter in Klingenberg, Johannes Evangelist Borsinger. Er sendet ihm eine Kopie des Schreibens von Schuster an Muri. Er meldet ihm, dass er eine Kopie des Schuldbriefs an Herrn Schuster nach Wiblingen gesandt habe. Er meint, die Frage der Zweckverwendung müsse das Kloster Wiblingen selbst beantworten. Zudem habe P. Bernhard Ganther klar erklärt (im Schreiben nach Glatt), dass die Berücksichtigung der Legalität nur in Frage komme, wenn die Summe zehn Mal höher wäre, also 50'000 Fl. P. Bernhard soll die Sache selbst mit Schuster regeln.

Schuster, August

Brief der Kanzlei des Kantons Aargau an das Kloster Muri

Am 28. Mai war ein Gesuch bezüglich der Ehrengesandtschaft zur diesjährigen Tagsatzung in Sache Forderung des Klosters Muri an Wiblingen eingereicht worden, damit diese Forderung erfüllt werden möge. Diesem Gesuch sei sofort nach Eintreffen des württemberg. Gesandten durch Überreichen beiliegender Note entsprochen worden. In den Rückäusserungen, die recht positiv geklungen, habe man erfahren, dass im Rat die Wahl einer Kommission für dieses Geschäft vorzunehmen sei.

Aargau

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