Modus visitandi monasteria ord. S. Benedicti utriusque sexus Ex Joanne Trithemio lib. de visitatione Monachorum S. 61: Schreibereintrag von Hieronymus Wallher vom 10. Januar 1616
enthält Statuten (undatiert), Statuten 1603 und 1665, Visitationsberichte, Regulationen, Memoriale, Bittschrift betr. Visitationsrecht des Klosters Muri über das Kloster Hermetschwil
Nr. 63: Schreiben des Statthalters von Tirol und Vorarlberg an das fürstbischöfliche Ordinariat (27.09.1882);Nr. 64a-h: Korrespondenz Baron Ignaz von Giovanelli mit Abt Bonaventura Foffa (12.1882 bis 05.1884);Nr. 65a-f: Korrespondenz von P. Ambrosius Steinegger (10.1882 bis 05.1884);Nr. 67: Schreiben von Dr. Hepperger;Nr. 69: Schreiben von Abt Bonaventura an den Kaiser Franz Josef I. (14.01.1884); Instruktion.Darin: in 64a: Promemoria
a) und b) nicht datiert, verm. zw. 1670-1680. Beziehen sich auf Lehensstreit mit Landschreiber und Amtmann Johann Carl Schindler zu Baden wegen eines Gutes des Klosters St. Blasien zu Kirchhofen in der Grafschaft Baden. In die Streitsache ist auch die Familie von Roll in Solothurn involviert. Es wird u.a. auf Abmachungen von 1645 von 1660 hingewiesen. Der Landschreiber fordert nebst dem Lehenszins 12'000 fl. für die Eltern von Roll. c) 1.8.1674. Konzept eines Briefes an Hr. Ammann und Statthalter. Wegen Visitation des Schwesternhauses. Antwort auf ein informatives Schreiben. Offenbar war P. Prior auch bei der Wahl der Frau Mutter dabei gewesen - nicht mehr "more solito" durchgeführt, sondern nach der Form der neuen vorher schriftlich zugesandten Satzungen. Visitation im Auftrag des Nuntius. d) 5.11.1680. Konzept des Schreibens an Landammann und Statthalters, Panner und Seckelmeister von Uri an Herrn [Vetter oder Vatter]. Geschrieben auf Bitte des Prälaten von St. Blasien. Der Adressat möge die Bitte von St. Blasien betrachten wie wenn sie von Muri käme als "ob es uns und unser Gottshus eigens berürete". Autor: Abt Hieronymus Troger [http://www.muri-gries.ch/mediawiki/index.php/Hieronymus_Troger]?
Es handelt sich um den Entwurf zu einer Beilage zum Schreiben an die Tagsatzung vom 20. Juni 1836 (siehe Supplementum.G.40). Die endgültige Fassung wurde abgeändert.