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Meyer, Gerold
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Briefe von P. Meinrad Bloch an Karl Zay, Säckelmeister des Kantons Schwyz

  • Nr. 1–29: Briefe von P. Meinrad Bloch an Karl Zay
  • Nr. 30: Brief von Fürstabt Gerold II. Meyer an Karl Zay
  • Nr. 31: Regimen Argoviae ad Nuntium
  • Nr. 32: Verordnung von Präsident Dolder und den Räten
  • Nr. 33: Kundgebung von Präsident Dolder und den Räten
  • Nr. 34 Schreiben der aargauischen Klöster an den Nuntius
  • Nr. 35: Schreiben der aargauischen Klöster an die Regierung

Bloch, Meinrad

Predigten von Fürstabt Gerold II Meyer (52), P. Leodegar Schmid gedruckt, Abt Ambros Bloch (62)

Universim. 61 Predigten mit Index:
Gerold Meyer. Sermones diversi 52 (1746-61)
Leodegar Schmid. St. Blasien 53 (gedruckt 1784)
Carl Kopp Pf.. Trauerrede auf Bonaventura II. 54
Herzig SJ Primizpredigt
Ambros Bloch. Trauerrede auf Bernard III u. [???]
Trauerreden auf Gerold II (57-58), eine von Propst Göldin
Diversa 59-66

Meyer, Gerold

Predigten und Exhorten

Predigten und Exhorten von Bonaventura II. Bucher, Gerold II. Meyer, Gregor Koch und anderen
universim in Indice 108. Desunt 9, 16, 27, 35, 37, 50, 68, 70, 72, 103

Bucher, Bonaventura

Schreiben von Fürstabt Gerold Meyer an P. Leonz Bütler über Sulzerzehnt, Dettenseer Frühmesse und Geldsachen

Es geht

  1. um die im letzten Schreiben erwähnte Angelegenheit eines Juden. Hier folgen zwei Abschriften der amtlichen Unterlagen. Es geht um das Konfiskationsrecht extra Territorium. Hinter dem ausführlichen Bericht verbirgt sich wohl folgendes Geschehen: Der Jude von Nordstetten hat einem Bürger der Herrschaft Glatt Geld geliehen. Dieser konnte die Schuld nicht oder nicht rechtzeitig begleichen. Nun wollte der Jude Eigentum des Glatter Bürgers konfiszieren, wobei ihm der Glattische Oberamtmann noch hätte behilflich sein wollen. Das Reichsgesetz besagt jedoch, dass Konfiskation auf fremdem Territorium nicht gestattet ist. P. Leonz Bütler [http://www.muri-gries.ch/mediawiki/index.php/Leonz_B%C3%BCtler] hatte sich unglücklicherweise während ¾ Jahren nicht um diese Angelegenheit gekümmert.
  2. um das Dettenseeische Memorial. Die dortigen Untertanen sollen ihre Anliegen rechtzeitig einreichen damit er Zeit habe zum Beraten und Überdenken. Es ging hier offenbar um Einrichtung einer Frühmesserei. Er verweist auf ähnliche Lage in der Umgebung von Muri, wo auch manche Kirchgänger weite Wege zur Kirche haben.
  3. Er zeigt sich befriedigt, dass das Schrambergische Gräfliche Kapital durch Hypothek und Bürgschaft sicher gestellt worden sei.

Meyer, Gerold

Schreiben von Fürstabt Gerold Meyer an P. Leonz Bütler

Dank für die Schreiben vom 18. und 25.4., worin P. Leonz Bütler [http://www.muri-gries.ch/mediawiki/index.php/Leonz_B%C3%BCtler] vom Empfang des genannten Geldes berichtet. Die Bezahlung geschah im «Konventionsverfahren». Da alles in Münzen bezahlt wurde, war es ein «Gewicht von über 7 Zentnern», so dass sich der Abt nicht entschliessen konnte, diese nach Muri transportieren zu lassen. Bei Umwechslung in Gold ergäbe sich für Muri einen Verlust. P. Leonz Bütler [http://www.muri-gries.ch/mediawiki/index.php/Leonz_B%C3%BCtler] meldete offenbar dass der Fürst von Sigmaringen durch seinen Oberamtmann zu Haigerloch eine Anleihe von 20'000 fl. zu 4% Zins suche. Unter gewissen Voraussetzungen wäre dies eine Lösung. P. Leonz Bütler [http://www.muri-gries.ch/mediawiki/index.php/Leonz_B%C3%BCtler] solle nach Beratung mit den Confratres in Glatt mit dem Oberamtmann in Haigerloch in Verbindung treten und nach Muri berichten. Man solle alles für die Sicherheit tun und keine Entscheide treffen ohne zuvor die Meinung in Muri erfragt zu haben.
Weitere Geldwirtschaftsangelegenheiten.

Meyer, Gerold

Schreiben von Fürstabt Gerold Meyer an P. Leonz Bütler

Abt Gerold meldet dem P. Leonz Bütler [http://www.muri-gries.ch/mediawiki/index.php/Leonz_B%C3%BCtler] in Glatt, dass er die Absicht habe, die friedschätzigen Güter aus Muri in Erblehen umformen zu lassen. Er habe diesbezüglich ein Gutachten erstellen lassen und es bereits mit sieben Senioren besprochen, von denen nur einer negativ urteilte. Er werde die Sache nun dem Kapitel vortragen. Er bitet um schriftliche Zustimmung von den drei Confratres in Glatt, um diese im Kapitel (in ca. zwei Wochen) vorweisen zu können und bittet zudem um Stillschweigen (bis alles erledigt ist).
PS: P. Leonz Bütler [http://www.muri-gries.ch/mediawiki/index.php/Leonz_B%C3%BCtler] soll dem Oberamtmann die Zufriedenheit des Abtes über seine Arbeit mitteilen.

Meyer, Gerold

Schreiben von Fürstabt Gerold Meyer an P. Leonz Bütler über Dettinger Blutbann und Bubenhofisches Kapital

Zuerst Dank für Namenstagsgratulation der Confratres in Glatt. Man möge auch dem Pfarrer von Diessen dessen Schreiben verdanken. Die von Herr Blanc, Landvogt von Rottenburg gemachten Äusserungen mahnen zur Vorsicht (bezüglich Allodialisations-Geschäft des Dettinger Blutbannes). Von der Familie von Bubenheim sei zur Zeit kein Mitglied fähig das Lehen zu übernehmen. Es lebe nur ein Spross von 8 Jahren, der in Mainz unter Vormundschaft von Baron von Rillen stehe. Auch betreffend Baron v. Bubenhoven sei Vorsicht geboten.

Meyer, Gerold

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