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Sursee Dossier
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Zehentverleihungen

Darunter eine Verordnung mit dem Titel: "Dies sind die Geding, alt Rechnung und Gewohnheiten wie die Zenden der Kilchen zu Sursee, ierlich söllend verliehen werden" (Pergament).

diverse

Urbare und Auszüge aus Urbaren

  • Zehntenrodel (1551)
  • Urbar (zweite Hälfte 16. Jh.? Titelblatt: «Meyenberger ampt»)
  • Summarium aller des fürstl. Gottshaus Muri Grund- od. Bodenzinsen sowohl bey der Cantzley, als zu Sursee, Bremgarten und Thalweyl (1687)
  • Schlag der Früchten. Wie solche auf der Kanzlei sind verrechnet worden (1600–1834)
  • Auszug aus dem murischen Urbar in Wohlen, derjenigen Besitzern welche laut selbigem dem hochfürstl. Gotteshaus Muri fällig. Von Villmergen, Büttikon und Anglikon.
  • Auszug aus dem Muri-Urbar in Wohlen, derjenigen Besitzern welche laut selbigem dem fürstl. Gotteshaus Muri fällig. Von Waltenschwil und Büelisacher.
  • Urbar (?–ca. 1819)

Notizen zu den Konflikten mit der Verwaltungskammer von Luzern bezüglich der Besetzung der Stelle eines Vierherren in Sursee

Notizen zum Vierherren Anton Hunkeler, Vikar in Ettiswil, der am 22. Juli 1798 vom Kapitel in Muri an die Stelle des verstorbenen Vierherren Dangel gewählt wurde. Die Verwaltungskammer von Luzern protestierte gegen ihn und erwählte anstatt Franz Xaver Hübscher. Hunkeler wurde jedoch durch den Grossen Rat von Luzern und auch durch ein Dekret des Helvetischen Direktoriums vom 10. Dez. 1798 bestätigt.

Schmid, Leodegar

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