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Schreiben von Fürst Anton von Hohenzollern-Sigmaringen an Fürstabt Gerold II. Meyer in dem er ankündigt, die Herrschaft Glatt in Besitz zu nehmen

Er zeigt ihm an; dass vermöge Reichtagsbeschlusses von Regensburg die Herrschaft Glatt ihm als Entschädigung zugefallen sei, und dass er provisorisch Besitz ergreifen werde, wobei er alle Schonung verspricht, nebst Antwort Fürst Gerolds, der die Zivilkommissäre mit aller Zuvorkommenheit zu empfangen empfiehlt.

Hohenzollern-Sigmaringen, Anton Aloys Meinrad Franz von

Forderung an das Königreich Württemberg

Gefälle der 1803 an Österreich und mit dem Pressburger Frieden an das Königreich Württemberg gegangenen Gebiete (Horb, Eutingen, Grünstetten, Nordstetten, Winterstetten, Altheim, Ergenzingen und Hailfingen).

Aargau

Notizen zur Schuld des Fürsten von Hohenzollern-Sigmaringen

57'000 fl. samt Zins seit 1802. Dieses Kapital wurde in drei verschiedenen Raten ausgeliehen (25. Juli 1775: 33'000 fl., 30.6.1779: 20'000 fl., 28. Dezember 1781: 4000 fl.). Nachdem das Kloster seit 1803 – vertreten durch die Eidgenossenschaft – mit Sigmaringen in Verhandlungen stand, musste es zuletzt froh sein, für die Herrschaften Glatt, Diessen, Dettlingen, Dettingen, Dettensee und Neckarhausen nebst besagtem Kapital und 63'840 fl. aufgelaufenen Zinsen vom Fürsten von Hohenzollern-Sigmaringen noch 70'000 fl. zu erhalten. Auf den letzten Betrag bezieht sich die Korrespondenz in diesem Dossier.

Hausheer, Basil

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