1784 bis 1804 jeweils mit Rechnungsbeginn am 11. November. 1803/04 ergänzt bis auf den 31. Dezember. Danach Rechnungsbeginn am 1. Januar. Bis 1810 "Einnamen und Ausgaben der fürstlichen Abbtey Muri", danach "... des hochwürdigen Stiffts ..." Ab 1818 umfassen die Bände mehrere Jahre (trotz Titelblatt mit Hinweis auf ein Kalenderjahr) Lücken: 12.11.1793 bis 11.11.1796, 12.11.1798 bis 11.11.1803
[Erste Seite]: Beschrieben 1820 von Br. Georg Abbt: gebürtig Von Bünzen. Die Handschrift enthält: S. 1-136: Anweisungen, wie die Liturgie in Muri gefeiert wird; S. 137-172: Verzeichnis sämtlicher Religiosen, die seit dem Jahre 1596 angenommen worden sind. S. 173-192: Leere Seiten S. 193-247: Verzeichnis aller Religiosen, die seit dem Jahre 1596 gestorben sind. S. 248-254: Leere Seiten; S. 255-264: Inhaltsverzeichnis zur Liturgie in Muri ( zu S. 1-136)]
In 4 Bände aufgeteilte Vorschriften und Beschreibung für Zeremonien der Gottesdienste. Zweispaltig mit fortlaufendem Text in der rechten Spalte und Ergänzungen in der linken Spalte. Kein Titelblatt
Auszug aus dem Abschied der eidgenössischen Tagsatzung in Frauenfeld über einen Streit zwischen der Kanzlei der oberen Freien Ämter und dem Kloster Muri bezüglich der Jurisdiktion auf Reichsboden, 1784.
Antwort des Klosters Muri auf die Frage, wie die Jurisdiktion bisher gehandhabt wurde.