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Stiftsarchiv Muri-Gries in Sarnen Dossier
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Predigten

Auf der ersten Predigt wie auch auf dem Umschlag ist notiert, dass die Predigten auch von P. Josef Keller stammen könnten;
enthält auch nicht von P. Bernhard Lüond verfasste Predigt von 1801, die er jedoch am 25.06.1837 in Wohlen mit einigen Änderungen predigte.

Personalakten

enthält diverse Kantaten und Oden, Gratulationsschreiben, Unterlagen betr. Professjubiläum 1869 und Priesterjubiläum 1874; Zeichnung des Kelches, welcher Abt Adalbert Regli 1874 vom Konvent geschenkt wurde; Unterlagen betr. Auszeichnungen, u.a. Komturkreuz des Franz-Josef-Ordens 1880, Ernennungsdiplom als Examinator prosynodalis der Erzdiözese Trient 1875, Anerkennungsschreiben des Erzbischofes Della Bona von Salzburg, Ernennung zum geistlichen Rat des Fürstbischofs Benedikt Riccabona 1871; Einladungsschreiben für die Geburtstagsfeiern des Kaisers Franz Joseph, Mitgliedskarten und Aufnahmescheine für diverse Vereine, Urteil gegen Abt Adalbert Regli betr. die Übertretung gegen die körperliche Sicherheit;
enthält auch Gratulation zum Namenstag von P. Gregor Meng, Brief von P. Bonaventura Foffa an P. Martin Kiem 1874, Todesanzeigen von Abt Adalbert Regli und Kondolenzschreiben mit Verzeichnis, biographische Notizen, Notizen zur Feier der 50-jährigen Besitznahme des Stiftes Gries durch Abt Adalbert Regli und die Muri-Konventualen

Diverse Unterlagen

enthält Inschriften (Entwürfe), Mandat, Briefkonzept, Verzeichnis der Konventualen und Laienschwestern der Klöster Feldbach 1720 und Lilienthal 1739, Verzeichnis der Konventualen des Klosters Muri 1699, Abschrift, Handschrift betr. Hermetschwil, Urkunde, Korrespondenz

Tagebuch

für die Jahre 1714 und 1722 sind nur Fragmente vorhanden

Notizen und Korrespondenzen zum Patronat des Klosters Muri über die Pfründen in Sursee

Dabei geht es um: 1. Die Leutpriesterei; 2. Die Liebfrauen, 3. Die St. Nikolai, 4. St. Johannespfrund. Dieses Patronat über dortige Pfarrkirche mit den dort befindlichen vier Altären mit allem Nutzen und Einkommen wurde laut Urkunden von 1399, 1400, 1406 von Herzog Leopold von Österreich, gegen die Herrschaft Bellikon an das Kloster Muri aus getauscht, der Abt von Muri wurde also eigentlicher Kirchherr und hatte das Recht, alle jene Pfründen sogar mit seinen Ordensbrüdern zu besetzen da sie 1400 dem Kloster völlig inkorporiert und zu Regularpfründen gemacht wurden. Im Laufe der Jahrhunderte wurde dieses Recht zwar oft und besonders aber 1798 bis 1800 hart aber vergeblich angefochten. Vide hic die bezüglichen Korrespondenzen sowohl mit der Luzerner Verwaltungskammer, als auch mit dem Helvetischen Senat.

Bloch, Meinrad

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