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Schreiben des Nuntius Francesco Boccapaduli

Kopie eines Rundschreiben des Nuntius an alle geistl. Leiter in seinem Nuntiaturbereich wegen der Rechtsverhältnisse der Abtei Reichenau in Bezug auf den Bischof von Konstanz. "Instrumenti Francisci Buciapadalii Nuntii Apostolici ad Helvetos qui nomine Congreg. Regularium mandat, ut Episcop. Constant. sub poena excomunicationis et mille ducatorum P. Marcum Griesser Augiensem a se iniuste depositum in suam dignitatem restit."

Boccapaduli, Francesco

Brief der helvetischen Kongregation an Kaiser Ferdinand

Sie nehmen Prior Maurus Griesser und Konvent v. Reichenau gegen die ungerechte Beschuldigung als wolle er sich vom Reich trennen, in Schutz nehmen.
Prior Maurus Griesser des Klosters Reichenau erschien bei der Äbtekonferenz in Rheinau wegen des Problems des Anschlusses des Klosters Reichenau an die Schweizer Kongregation. Seine Intention dabei sei die Verbesserung der klösterlichen Disziplin, wobei dem Römischen Reich dabei keinen Schaden entstehen soll. Dies sollte dem Kaiser mitgeteilt werden, da offenbar unrichtige Meldungen gemacht worden waren. Sie empfehlen dem Kaiser das Kloster weiter in seinen Schutz.

Schweizer Benediktinerkongregation

Brief von Abt Dominikus Laymann von Weingarten an Abt Dominikus Tschudi

Meldet, dass nun etwas Ruhe eingekehrt sei und bedankt sich dafür, dass die Klöster der Schweizerischen Benediktinerkongregation in der Zeit des Exils seine Konventualen aufgenommen haben. So hätten diese Klöster dazu beigetragen, dass die monastische Disziplin keinen Schaden genommen und die Studien der jungen Fratres fortgesetzt werden konnten.

Er sei von Archidiakon Leopold dazu aufgefordert worden, ihn darum zu bitten, seinen Fr. Leodegar zur Aushilfe nach Murbach zu senden.

Laymann, Dominikus

Brief von Abt Wunibald von Ochsenhausen an Abt Dominikus Tschudi

Öfters habe sich P. Anselm direkt oder durch einen anderen Schreiber an ihm gewendet, dass Abt Wunibald ihn bald aus dem Exil zurückberufe. Das hätte er schon lange gern getan, wenn der Friede endlich hergestellt und wenigsten 1/10 dessen, was der Krieg geraubt, zurück erstattet wäre. So sei er gezwungen zur Zeit noch auf verschiedene Fratres zu verzichten, die er gerne daheim hätte. Sollte er Muri lästig fallen oder es sonst nicht möglich sein in Muri zu bleiben, soll er heimkehren. Möge Gott dem Kloster Muri seinen Segen geben für alle Wohltaten. Er solle ihn bereden, doch diesen Winter noch zu bleiben, wo nicht, ihn zu entlassen. Ochsenhausen

Waibel, Wunibald

Notizen zur Genealogie der ehemaligen Besitzer der Herrschaft Klingenberg

Notizen zur Genealogie der ehemaligen Besitzer der Herrschaft (von Heidenheim [http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D22945.php]). Hans Ludwig von Heidenheims Wittwe und Kinder verkaufte die Herrschaft Klingenberg [http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D8190.php] an das Gotteshaus (unter Abt Dominikus Tschudi [http://www.kollegium-sarnen.ch/mediawiki/index.php/Dominikus_Tschudi]) verkaufte. Der Kaufsbrief.

unbekannt

Dekret von Papst Innocentius X. an den Konvent von Reichenau

"Copia instrumenti approbationis Innocentii P.P. tractationis inter Episc. Constat. et Convent. Augens."
Päpstliches Dekret. Es geht um die Visitation des Klosters Reichenau. Von Rom aus wurde der Bischof von Konstanz zum "tamquam perpetuus abbas" ernannt mit dem Recht der Visitation. Ist er verhindert, kann er jemanden aus der Schweiz oder schwäbischen Kongregation dazu berufen. Dann Ausführungen über die Visitation selbst und was der Bischof den Konventualen gewähren müsse (Kleidung, Nahrung etc.).

Innozenz X., Papst

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