Bereich "Identifikation"
Signatur
CH 000902-1 B.III.VI.10
Titel
Abschrift eines Urteils von Schultheiss und Rat der Stadt Luzern von 1497
Datum/Laufzeit
- 17. Jh. (Creation)
Erschliessungsstufe
Dokument
Umfang und Medium
1 cm
Bereich "Kontext"
Name des Bestandsbildners
Name des Bestandsbildners
Bestandsgeschichte
Wurde im Oktober 2011 von Gries nach Sarnen transferiert.
Abgebende Stelle
Bereich "Inhalt und innere Ordnung"
Form und Inhalt
Abschrift eines Urteils von Schultheiss und Rat der Stadt Luzern bezüglich Neuenkirch. Johann Fyrabend und Herr Georg Flecklin sind als Abgesandte des Klosters Muri und der Frau Priorin und des Konvents Neuenkirch um ihre Rechte gegen die zur [Samlg.] von Neuenkirch zu verteidigen, die sie zum Bau der Kirche und des Turmes daselbst erhalten wollten, worauf der Rat dem Abt von Muri das Recht zusprach.
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Bereich "Zugangs- und Benutzungsbedingungen"
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
- Deutsch
Schrift in den Unterlagen
Anmerkungen zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
Findbuch erstellt
Bereich Sachverwandte Unterlagen
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Bereich "Anmerkungen"
Alternative Identifikatoren/Signaturen
Zugriffspunkte
Zugriffspunkt (Thema)
Zugriffspunkte (Ort)
Name Zugriffspunkte
- Feierabend, Johannes (Gegenstand)
- Flecklin, Georg (Gegenstand)